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Todesfall im Ferienflieger: Corona-Infizierter zeigte Impfzertifikat vor

Auf einem Flug der Pegasus Airlines ist ein Mann verstorben. (Symbolbild)

Auf einem Flug der Pegasus Airlines ist ein Mann verstorben. (Symbolbild)

Hamburg. Auf einem Flug von Istanbul nach Hamburg ist am vergangenen Montag ein Passagier verstorben. Der Vorfall wurde anschließend ein Fall für die Hamburger Gesundheitsbehörde, denn: Untersuchungen hatten ergeben, dass sich der Mann zuvor mit Corona infiziert hatte. Unklar war bislang, wie der Mann trotz Infektion überhaupt das Flugzeug besteigen konnte.

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Dieses Rätsel scheint jetzt gelöst. Laut der betroffenen Fluggesellschaft Pegasus Airlines hatte der Passagier beim Check-in seinen vollständigen Impfstatus vorgezeigt. „Unter vollständiger Einhaltung der COVID-19-Bestimmungen zwischen Deutschland und der Türkei durfte der Passagier nach Nachweis seines vollständigen Impfstatus den Flug von Istanbul nach Hamburg antreten“, so eine Sprecherin auf Anfrage des RedaktionsNetzwerks Deutschland (RND).

Die Airline betont, dass man „alle nationalen und internationalen Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften, einschließlich aller Covid-19-bezogenen Vorschriften“ vollständig eingehalten habe. Weiter teilt das Unternehmen mit: „Pegasus Airlines wurde offiziell nicht über COVID-19-bezogene Angelegenheiten informiert. Die Fluggesellschaft bleibt gerne mit den Behörden kooperativ, falls es weitere Untersuchungen geben sollte.“

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Kontaktverfolgung nach Corona-Fall

Der Tod des 51 Jahre alten Mannes war kurz nach der Landung bemerkt worden. Die Hamburger Gesundheitsbehörde bestätigte später, dass sich der Passagier mit Corona infiziert hatte, ohne jedoch Details zu nennen. Die genaue Todesursache des Mannes ist noch unklar, die Hamburger Polizei bestätigte jedoch der Nachrichtenagentur AFP, es sei von einer natürlichen Todesursache auszugehen. Die Gerichtsmediziner hätten das Virus bei einer Voruntersuchung des Leichnams nachgewiesen.

Nach Anleitung des Robert Koch-Instituts muss bei einem Corona-Fall an Bord die Fluggesellschaft informiert und die Kontaktverfolgung eingeleitet werden. Diese muss Personen einschließen, die in der Maschine in derselben Reihe sowie zwei Reihen vor und hinter dem Infizierten gesessen haben.

RND/msc

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