Kein Mehrfachmord

Todesstrafe 40 Jahre nach Tat in Kalifornien aufgehoben

HANDOUT - 13.03.2019, USA, San Quentin: Die kalifornische Strafvollzugsbehörde (California Department of Corrections and Rehabilitation) entfernt einen Stuhl aus der Exekutionskammer für zum Tode verurteilte Straftäter im San Quentin State Prison. Ein in den USA wegen Mordes an mehreren Familienmitgliedern verurteilter Mann entgeht nach einem fast 40 Jahre langen Rechtsstreit nun doch vorerst der Hinrichtung. (zu dpa "US-Gericht hebt Mordurteile nach Jahrzehnten auf - Exekution gekippt") Foto: -/California Department of Corrections and Rehabilitation/dpa - ACHTUNG: Nur zur redaktionellen Verwendung im Zusammenhang mit der aktuellen Berichterstattung und nur mit vollständiger Nennung des vorstehenden Credits +++ dpa-Bildfunk +++

HANDOUT - 13.03.2019, USA, San Quentin: Die kalifornische Strafvollzugsbehörde (California Department of Corrections and Rehabilitation) entfernt einen Stuhl aus der Exekutionskammer für zum Tode verurteilte Straftäter im San Quentin State Prison. Ein in den USA wegen Mordes an mehreren Familienmitgliedern verurteilter Mann entgeht nach einem fast 40 Jahre langen Rechtsstreit nun doch vorerst der Hinrichtung. (zu dpa "US-Gericht hebt Mordurteile nach Jahrzehnten auf - Exekution gekippt") Foto: -/California Department of Corrections and Rehabilitation/dpa - ACHTUNG: Nur zur redaktionellen Verwendung im Zusammenhang mit der aktuellen Berichterstattung und nur mit vollständiger Nennung des vorstehenden Credits +++ dpa-Bildfunk +++

Los Angeles. Ein in den USA wegen Mordes an mehreren Familienmitgliedern verurteilter Mann entgeht nach einem rund 40 Jahre langen Rechtsstreit nun doch vorerst der Hinrichtung. Das höchste Gericht in Kalifornien bestätigte am Donnerstag (Ortszeit) zwar die Verurteilung des Mannes wegen Mordes ersten Grades an dessen Vater. Alle sieben Richter hoben aber die Urteile wegen Mordes zweiten Grades an der Stiefmutter und der damals achtjährigen Stiefschwester auf - und damit auch die speziell wegen des Mehrfachmordes verhängte Todesstrafe.

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Der Mann habe sich lediglich der Tötung des Vaters schuldig bekennen wollen, nicht aber in den beiden anderen Fällen, hieß es in der Urteilsbegründung. Entgegen dem Willen des Mannes hätten seine Anwälte die Verantwortung für alle drei Taten eingeräumt und damit gegen dessen Rechte verstoßen. Die Staatsanwaltschaft dürfe den Mann in den Punkten jedoch erneut anklagen, „wenn sie dies wünscht“.

Tathergang

Im April 1982 fanden Polizisten den Vater und die Stiefmutter mit Schusswunden tot im Haus der Familie in Los Angeles. Die achtjährige Stiefschwester überlebte zunächst schwer verletzt, starb jedoch später an einer Schussverletzung am Kopf. Sie erlitt zudem 23 Stich- und Schnittwunden an Kopf, Hals und anderen Körperteilen.

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Vor Gericht berichteten Augenzeugen, sie hätten eine Auseinandersetzung zwischen dem damals 18 Jahre alten Mann und dessen Vater beobachtet. Der Beschuldigte habe ein Gewehr getragen. Später seien Schüsse zu hören gewesen. Die Verteidigung argumentierte, dass die Taten nicht geplant gewesen seien, sondern durch eine starke emotionale Reaktion auf jahrelange Misshandlung durch den Vater ausgelöst worden seien.

Eine Geschworenenjury befand den Mann 1983 für schuldig. 1984 wurde er erstmals zum Tode verurteilt. Ein Berufungsgericht hob das Urteil 1997 mit der Begründung auf, dass die Verteidigung es versäumt habe, Beweise für die geistige Verfassung ihres Mandanten vorzulegen. 2001 wurde nach einer Neuauflage des Prozesses erneut die Todesstrafe gegen den Mann verhängt.

Keine erneute Todesstrafe

Richterin Leondra Kruger erklärte jetzt, auch wenn der Schuldspruch im Fall des Vaters Bestand habe, müsse das Todesurteil aufgehoben werden, weil es wegen Mehrfachmordes gefällt worden sei. Die Staatsanwaltschaft äußerte sich zunächst nicht. Sie könnte für den Mord an Blooms Vater theoretisch erneut die Todesstrafe beantragen. Doch Bezirksstaatsanwalt George Gascón hat als Gegner der Todesstrafe erklärt, er werde sie nicht fordern.

RND/dpa/AP

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