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Urteil: Geschlechtsneutrale Ansprache beim Fahrkartenkauf erforderlich

Reisende stehen im Bahnhof Alexanderplatz in Berlin an Fahrkartenautomaten und im Reisezentrum der Deutschen Bahn.

Reisende stehen im Bahnhof Alexanderplatz in Berlin an Fahrkartenautomaten und im Reisezentrum der Deutschen Bahn.

Frankfurt/Main. Eine Person, die sich weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zuordnet, kann einem Gerichtsurteil zufolge eine geschlechtsneutrale Ansprache beim Fahrkartenkauf verlangen. Im konkreten Fall ging es um die Buchung einer Bahnfahrkarte über das Internet, bei er es beim Kauf und der Registrierung nur die Auswahl „Herr“ oder „Frau“ gab, wie das Landgericht Frankfurt am Donnerstag mitteilte. Die als „Herr“ angesprochene Person des nicht-binären Geschlechts hatte daraufhin Klage wegen Diskriminierung eingereicht, der das Gericht in Teilen stattgab.

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Durch die Festlegung als „Frau“ oder „Herr“ werde die klagende Person in ihren allgemeinen Persönlichkeitsrechten verletzt, stellte das Gericht fest. Die Person könne daher verlangen, geschlechtsneutral angesprochen zu werden. Für die Nutzung der Angebote sei das Geschlecht auch völlig irrelevant. Das beklagte Unternehmen könne eine andere Grußformel wie „Guten Tag“ nutzen oder auf eine geschlechtsspezifische Ansprache ganz verzichten.

Einen Anspruch auf Entschädigung wegen der Diskriminierung verneinte das Gericht aber, da die Persönlichkeitsverletzung nicht so schwerwiegend und auch nicht böswillig erfolgt sei, sondern „nur Reflex massenhafter Abwicklung standardisierter Vorgänge“. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Es kann vor dem Oberlandesgericht angefochten werden.

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RND/dpa

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