Volkmarsen-Prozess: Verteidigung fordert milderen Strafrahmen – Motiv weiter unklar

Justitia mit Waage und Schwert. (Symbolbild)

Justitia mit Waage und Schwert. (Symbolbild)

Kassel. Im Prozess um den Angriff mit einem Auto auf den Rosenmontagszug im nordhessischen Volkmarsen hat die Verteidigung für eine Milderung des Strafrahmens plädiert. Mit einer lebenslangen Haftstrafe hatten Staatsanwaltschaft und Nebenklage die Höchststrafe für den Angeklagten gefordert. Es sei bei der Tat „zum Glück“ bei versuchtem Mord geblieben, die Tat also nicht vollendet worden, argumentierte Verteidigerin Susanne Leyhe am Donnerstag vor dem Landgericht Kassel. Die Höhe der Strafe stellte sie ins Ermessen des Gerichts.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt wirft dem Angeklagten vor, am 24. Februar 2020 mit seinem Wagen absichtlich in den Karnevalsumzug gefahren zu sein und dabei mindestens 88 Menschen, darunter 26 Kinder, teilweise schwer verletzt zu haben. Der heute 31-Jährige muss sich in 88 Fällen für versuchten Mord sowie gefährliche Körperverletzung, in einem Fall für versuchten Mord sowie für den gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr verantworten.

Besondere Schwere der Schuld liegt laut Verteidigung nicht vor

Staatsanwaltschaft und Nebenklägervertreter hatten eine lebenslange Freiheitsstrafe mit dem Vorbehalt anschließender Sicherungsverwahrung gefordert. Zudem solle die besondere Schwere der Schuld festgestellt werden.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Die Verteidigung plädiere „für eine Verschiebung des Strafrahmens wegen Versuchs“, sagte Leyhe. Sie forderte das Gericht zudem auf, bei der Strafzumessung die Möglichkeit zu berücksichtigen, dass der Angeklagte das Tatfahrzeug selbst zum Stillstand gebracht haben könnte. Schließlich habe ein Kfz-Sachverständiger einen technischen Defekt an dem Pkw ausgeschlossen, führte die Verteidigerin aus. Auch die besondere Schwere der Schuld sowie die Bedingungen für den Vorbehalt anschließender Sicherungsverwahrung lägen aus Sicht der Verteidigung nicht vor.

Das Motiv für die Tat blieb auch am letzten Verhandlungstag vor der Urteilsverkündung unklar. Der Angeklagte, der sich seit seiner Festnahme weder gegenüber der Polizei noch vor Gericht geäußert hat, lehnte die Möglichkeit letzter Worte vor Gericht ab. Sein Schweigen dürfe sich nicht auf das Strafmaß auswirken, hatte Leyhe zuvor betont. „Dass er schweigt, wird ihm zwar vorgeworfen, ist aber sein gutes Recht.“ Das Urteil wird für den 16. Dezember erwartet.

RND/dpa

Mehr aus Panorama

 
 
 
 
 
Anzeige
Anzeige
Empfohlener redaktioneller Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt von Outbrain UK Ltd, der den Artikel ergänzt. Sie können ihn sich mit einem Klick anzeigen lassen.

 

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr dazu in unseren Datenschutzhinweisen.

Verwandte Themen

Letzte Meldungen

 
 
 
 
 
 
 
 
 

Spiele entdecken