Was passiert auf „Querdenker“-Demos mit Kindern, wenn die Eltern festgenommen werden?
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Die Polizei steht auf einer Demo gegen die Corona-Maßnahmen trotz Demonstrationsverbot.
© Quelle: Fabian Sommer/dpa
Berlin. Trotz Verbots demonstrierten etwa 5000 Menschen am Sonntag in Berlin gegen die Corona-Maßnahmen. Rund 600 Personen wurden von der Polizei festgenommen. Ursprünglich war auf der Straße des 17. Juni in Berlin eine Kundgebung der Initiative „Querdenken 711″ geplant, zu der rund 22.500 Teilnehmende angemeldet worden waren. Die Berliner Polizei hatte die Kundgebung und eine Reihe anderer Proteste allerdings verboten, weil sie Verstöße gegen die Corona-Hygieneauflagen befürchtete. Trotzdem kam es zu einer Demonstration.
Auf Bildern und Videos ist zu sehen, dass einige Protestierende ihre Kinder mit auf die Demo genommen haben. Ein Clip auf Twitter zeigt eine erschreckende Szene. Dort ist deutlich zu erkennen, wie ein Mann auf Polizisten zugeht und sie anschreit. Ein kleines Mädchen, offenbar seine Tochter, versucht, ihn aufzuhalten, zerrt ihn zurück, doch der Mann reißt sich los und stürmt in Richtung der Polizei. Was dann geschieht, ist nicht mehr zu sehen. Gut möglich, dass er festgenommen wurde.
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Solche Fälle, in denen Elternteile festgenommen wurden, die mit einem oder mehreren Kindern vor Ort waren, gab es tatsächlich am Sonntag in Berlin, bestätigt Yvonne Tamborini, Sprecherin der Polizei Berlin, dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) am Montag. Doch was passiert dann mit den Kindern auf der Demo?
In der Regel handle es sich auf Demonstrationen um kurzzeitige Festnahmen zur Feststellung der Identität, so die Sprecherin. „Das dauert, wenn es schnell geht, nur fünf Minuten. Wenn es viele Menschen sind, dauert es aber auch mal eine halbe oder ganze Stunde. So lange wird das Kind betreut”, erklärt Tamborini. „Bestenfalls ist eine weitere Begleitperson vor Ort. Falls nicht, werden Kinder für den Zeitraum in Obhut eines Beamten oder einer Beamtin genommen.”
Fürsorgeeinrichtung ist der letzte Schritt
In Extremfällen, wenn es um den Antrag eines Haftbefehls gehe, würden zunächst die Angehörigen des Kindes ermittelt und verständigt. Falls das nicht gelinge, wäre der letzte Schritt, eine Fürsorgeeinrichtung für das Kind zu finden. „Das ist in Bezug auf Demonstrationen in Berlin aber noch nicht vorgekommen”, erklärt Tamborini.
RND/nis mit dpa