Kleine Aufmerksamkeiten erlaubt

Ist Trinkgeld für Post- und Paketboten zu Weihnachten erlaubt?

Zwei Postboten überqueren mit ihren Fahrrädern eine Straße.

Zwei Postboten überqueren mit ihren Fahrrädern eine Straße.

Zur Weihnachtszeit arbeiten Post- und Paketzustellerinnen und -zusteller auf Hochtouren. Viele möchten diesen eine weihnachtliche Freude mit Trinkgeld oder kleinen Geschenken bereiten. Doch das richtige Maß beim Schenken zu finden ist nicht leicht. Einheitliche und klare Regeln gibt es nicht. Weder darüber, ob die Zusteller Trinkgeld und Geschenke annehmen dürfen, noch wie viel. Jedes Unternehmen hat eigene genaue Vorgaben, an die sich deren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer halten müssen. Andernfalls drohen arbeitsrechtliche Probleme.

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„Grünes Fest in Reinkultur“: Meteorologen schließen weiße Weihnachten aus
23.12.2022, Mecklenburg-Vorpommern, Warnemünde: Spaziergänger sind bei trübem Winterwetter am Ostseestrand unterwegs, Leuchtfeuer und Mole verschwinden fast im Grau. Weiße Weihnachten sind für weite Teile Deutschlands nicht in Sicht. Foto: Bernd Wüstneck/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Wer noch auf weiße Weihnachten gehofft hat, wird in diesem Jahr wohl enttäuscht: Stattdessen rechnen die Meteorologen für die Festtage mit ungemütlichem Wetter.

Grundsätzlich gilt, dass ein Geschenk bedingungslos sein muss. Es darf keine Gegenleistung erbracht werden, da dies wie Bestechung aufgefasst werden könnte. Gibt es Trinkgeld, muss dieses weder versteuert noch die genaue Höhe der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber mitgeteilt werden, dennoch gibt es Obergrenzen.

Sachgeschenke bei der Deutschen Post

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Bei der Deutschen Post dürfen Zustellerinnen und Zusteller grundsätzlich keine Geschenke annehmen. „Ausnahmen sind jedoch geringwertige Sachgeschenke bis zu einem Wert von 25 Euro“, sagt Dieter Nawrath, ein Sprecher der Deutsche Post DHL Group, gegenüber BR.de. Trinkgelder zu Weihnachten wären jedoch in der Regel unter dieser Summe.

Hermes: von Schokolade bis 10 Euro

Hermes-Paketbotinnen und -Paketboten dürfen hingegen auch Bargeld sowie kleine Sachgeschenke wie beispielsweise Schokolade bis zu einem Wert von 10 Euro annehmen. Allerdings arbeite der Dienstleister in der Paketzustellung „mit regionalen Logistikunternehmen zusammen. Diese sind zu 100 Prozent selbstständige Unternehmen und können andere Richtlinien haben“, so Marei Martens von der Hermes Germany GmbH.

Digitales Trinkgeld bei DPD

Auch bei DPD ist ein kleines Trinkgeld gestattet. Dieses könne sogar kontaktlos und digital über Paypal gegeben werden. „Dabei können entweder vorgegebene Stufen von einem, 2 oder 4 Euro genutzt oder ein eigener Betrag angegeben werden“, erklärt Sebastian Zeh von DPD Deutschland gegenüber t-online. Maximal 9,50 Euro seien möglich.

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Keine Abmahnung riskieren

Bei Nichteinhaltung der Vorgaben des Unternehmens drohen arbeitsrechtliche Konsequenzen, die von der Abmahnung bis zur Kündigung reichen können. Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wird geraten, sich bei den Vorgesetzten über die entsprechenden Regelungen zu informieren.

Für die Schenkenden bedeutet dies, dass es möglich ist, dass beispielsweise ein Geldgeschenk nicht direkt angenommen werden kann, weil zunächst Rücksprache nötig ist.

RND/vkoe

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