2G-Regel in Hessen: Supermärkte dürfen jetzt nur Geimpfte und Genesene reinlassen
:format(webp)/cloudfront-eu-central-1.images.arcpublishing.com/madsack/H5S7NRS6RRDUXIHDBOWCTJP3NY.jpg)
Supermärkte in Hessen können nur für Geimpfte und Genesene (2G) öffnen.
© Quelle: imago images/Science Photo Library
Wiesbaden. Das Land Hessen lässt die 2G-Regel künftig im gesamten Einzelhandel zu. Geschäfte, die nur noch Geimpfte und Genesene einlassen, können dann auf die Maskenpflicht und das Abstandsgebot verzichten, wie die Landesregierung am Dienstag in Wiesbaden bekanntgab. Auch Supermärkte können von dieser Regelung Gebrauch machen, wie die hessische Staatskanzlei der „BILD“ bestätigte. Bis auf diese und wenig andere Neuerungen verlängerte das Corona-Kabinett die in Hessen geltenden Bestimmungen bis zum 7. November.
Mit der Ausweitung der 2G-Regel auf den gesamten Einzelhandel reagierten die Minister den Angaben zufolge auf „Wünsche aus der Branche“. Es stehe den Betreibern frei, in ihren Geschäften nur Genesene und Geimpfte zu empfangen und dafür auf Abstands- und Maskenpflicht zu verzichten. Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) sagte: „Wir gehen davon aus, dass diese Option eher nur tageweise genutzt wird und Geschäfte des alltäglichen Bedarfs davon keinen Gebrauch machen werden.“ Das heiße dann aber auch, dass ohne 2G weiter die Abstands- und die Maskenpflicht gelte. Bouffier wies außerdem darauf hin, dass Weihnachtsmärkte in diesem Jahr stattfinden könnten. Zugangskontrollen sind dafür nicht erforderlich. Volksfeste können ohne Genehmigung bestimmter Personenzahlen stattfinden.
Testpflicht jetzt auch für ungeimpfte Krankenhausmitarbeiter
Außerdem neu ist eine Testpflicht zwei Mal pro Woche für ungeimpftes Personal in den Krankenhäusern, wie sie bereits auch in Alten- und Pflegeheimen gilt. In den Heimen selbst gilt künftig bei einem einzelnen Infektionsfall kein automatisches Betretungsverbot für die gesamte Einrichtung mehr. Stattdessen sind dort nach der neuen Bestimmung individuell erforderliche Schutzmaßnahmen zu ergreifen. In Schulen wiederum gelten die Pflicht zum Tragen medizinischer Masken am Sitzplatz sowie die täglichen Testungen unmittelbar nach einem positiven Schnelltest und nicht erst nach der PCR-Bestätigung. In den beiden neuen Präventionswochen nach den Herbstferien gilt in den Schulen zudem ebenfalls eine erweiterte Testpflicht sowie das Maskentragen auch am Sitzplatz.
Die bestehende Corona-Verordnung in Hessen lief am Mittwoch, 13. Oktober, aus. Sie wurde jedoch bewusst bis zum 7. November und damit bis zum Ende der Präventionswochen an den Schulen verlängert. Mit Verweis auf das Ende der kostenlosen Bürgertests betonte Bouffier nochmals die Wichtigkeit der Impfungen im Kampf gegen die Corona-Pandemie. „Wir sind bislang gut durch den Herbst gekommen, das zeigen die Hospitalisierungsinzidenz und die Intensivbettenauslastung mit COVID-19-Patientinnen und -Patienten“, sagte er. „Trotzdem dürfen wir nicht unvorsichtig werden. Der größte Schutz gegen das Virus für uns alle bleibt die Impfung“, fügte der Ministerpräsident hinzu.
RND/epd