Anklage gegen Höcke: AfD-Politiker soll NS-Vokabular verwendet haben
Dem Thüringer AfD-Fraktionschef wird die Verwendung von NS-Vokabular bei einer Wahlkampfveranstaltung vorgeworfen.
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Halle. Die Staatsanwaltschaft Halle hat Anklage gegen den Vorsitzenden der als gesichert rechtsextrem eingestuften Thüringer AfD, Björn Höcke, erhoben. Hintergrund ist eine Rede Höckes Ende Mai 2021 in Merseburg (Sachsen-Anhalt), bei der er die verbotene SA-Losung „Alles für Deutschland!“ verwendet haben soll, wie die Staatsanwaltschaft am Montag mitteilte.
Höcke sei im Ergebnis der Ermittlungen hinreichend verdächtig. Angeklagt wird Höcke dabei wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Die Anklage wurde den Angaben nach bereits am 16. Mai am Landgericht Halle erhoben.
Höcke soll von Herkunft und Bedeutung gewusst haben
Dem 51-Jährigen wird vorgeworfen, von Herkunft und Bedeutung der Losung der Sturmabteilung (SA) der NSDAP gewusst zu haben. Höcke war vor seiner politischen Karriere Geschichtslehrer. Laut Staatsanwaltschaft stellte Höcke über seine Verteidigung die strafrechtliche Relevanz seiner Äußerung in Abrede. Die Staatsanwaltschaft Halle wies darauf hin, dass ein hinreichender Tatverdacht keine Vorverurteilung bedeute und die Unschuldsvermutung gelte.
Der Thüringer Justizausschuss hatte erst im April Höckes Immunität in diesem Fall erneut aufgehoben und damit den Weg für eine Anklageerhebung frei gemacht. Der Thüringer AfD-Landesverband wird vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft und beobachtet.
Die Annahme eines hinreichenden Tatverdachts bedeute keine Vorverurteilung, so die Staatsanwaltschaft. Es gelte die Unschuldsvermutung.
RND/nis mit dpa