Anwälte stellen Antrag auf Aussetzung des Verfahrens gegen „Gruppe S.“

Ein Prozessteilnehmer mit Mund-Nasen-Bedeckung und Kapuze auf dem Kopf in einem Saal im Oberlandesgericht Stuttgart-Stammheim. Zwölf mutmaßliche Mitglieder und Unterstützer der "Gruppe S." müssen sich seit dem 13. April in einem Staatsschutzverfahren in Stuttgart verantworten.

Ein Prozessteilnehmer mit Mund-Nasen-Bedeckung und Kapuze auf dem Kopf in einem Saal im Oberlandesgericht Stuttgart-Stammheim. Zwölf mutmaßliche Mitglieder und Unterstützer der "Gruppe S." müssen sich seit dem 13. April in einem Staatsschutzverfahren in Stuttgart verantworten.

Stuttgart. Mehrere Anwälte haben die Aussetzung des Verfahrens gegen die mutmaßliche Terrorzelle „Gruppe S.“ beantragt. Aus ihrer Sicht erhalten die Angeklagten, die sie verteidigen, im Gefängnis nicht ausreichend Zugang zu ihren Leselaptops, um sich ordentlich auf den Prozess vorbereiten zu können.

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Sein Mandant Tony E. könne seinen Laptop in der JVA Stuttgart nur nach vorherigem Antrag im Leseraum stundenweise nutzen, kritisierte etwa Rechtsanwalt Jörg Becker beim dritten Verhandlungstag am Dienstag. Die Oberstaatsanwaltschaft sprach sich gegen den Antrag aus. Das Gericht unterbrach die Sitzung und zog sich zur Beratung zurück.

In Stuttgart stehen zwölf mutmaßliche Mitglieder und Unterstützer der rechtsterroristischen Vereinigung „Gruppe S.“ vor Gericht. Sie wollten der Anklage zufolge gezielt Muslime töten und einen Bürgerkrieg anzetteln. Sie vernetzten sich demnach über Telegram-Chatgruppen, wollten sich Waffen besorgen und damit Moscheen überfallen, hatten aber auch Politiker und Andersdenkende im Visier.

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Die Angeklagten wurden am 14. Februar 2020 festgenommen. Von den zwölf Angeklagten sitzen elf in Untersuchungshaft, einer befindet sich auf freiem Fuß. Das Staatsschutzverfahren ist ein Mammutprozess mit Dutzenden Beteiligten, bis Mitte nächsten Jahres sind Verhandlungstermine geblockt.

RND/dpa

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