Wegen Krieg und Energiekrise

Arbeitsminister Heil kündigt Verlängerung der vereinfachten Kurzarbeitergeldregeln bis Ende Juni an

Der Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD).

Der Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD).

Berlin. Die vereinfachten Zugangsregeln zum Kurzarbeitergeld sollen wegen der Energiekrise bis Ende Juni 2023 verlängert werden. Das geht aus einem Entwurf des Bundesarbeitsministeriums zur Verordnung über den erweiterten Zugang zum Kurzarbeitergeld hervor, der dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) vorliegt.

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Die Verordnung ist bereits durch die Ressortabstimmung gegangen und soll am Mittwoch im Kabinett beschlossen werden. „Mit dieser Verordnung werden bis zum Ablauf des 30. Juni 2023 die Zugangserleichterungen für die Zahlung von Kurzarbeitergeld und die Öffnung des Kurzarbeitergeldbezugs für Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer verlängert“, heißt es in dem Entwurf. Die Notwendigkeit der Verlängerung der Zugangserleichterungen ergebe sich „aus den Auswirkungen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine auf die wirtschaftliche Entwicklung und den Arbeitsmarkt in Deutschland“.

Heil: „Wir stehen an der Seite der Unternehmen und Beschäftigten“

Derzeit zeige sich der Arbeitsmarkt noch robust, allerdings seien Auswirkungen der wirtschaftlichen Abschwächung bereits erkennbar, heißt es im Entwurf weiter. „Insbesondere ist die Zahl der Personen, für die Kurzarbeit neu oder erneut angezeigt wurde, in den Monaten September und Oktober 2022 wieder gestiegen.“

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Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sagte dem RND: „Trotz der hohen Belastungen, die die deutsche Wirtschaft gerade gleichzeitig schultern muss, ist die Lage am Arbeitsmarkt weiter stabil. Wir stehen in diesen schwierigen Zeiten weiter an der Seite der Unternehmen und Beschäftigten“, betonte der Sozialdemokrat. „Deswegen verlängern wir jetzt den erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld bis zum 30. Juni 2023.“

Auch Leiharbeiternehmerinnen und ‑arbeitnehmer würden davon weiterhin profitieren. „Damit geben wir klare Perspektiven durch den Winter. Kurzarbeit war in den vergangenen Monaten eine stabile Brücke über ein tiefes wirtschaftliches Tal. Diese Brücke trägt auch weiterhin“, unterstrich Heil. „Darauf ist Verlass.“

Zugang während der Pandemie erleichtert

Der vereinfachte Zugang war in der Pandemie beschlossen und mehrmals verlängert worden – zuletzt bis Ende 2022. So soll es nach Vorstellung von Arbeitsminister Heil bis Mitte nächsten Jahres weiterhin für die Beantragung ausreichen, wenn mindestens 10 Prozent der Beschäftigten von Arbeitsausfall betroffen sind (regulär sind es ein Drittel). Darüber hinaus sollen Beschäftigte nach wie vor keine Minusstunden aufbauen, bevor sie Kurzarbeitergeld beziehen dürfen. Leiharbeitnehmer sollen ebenfalls weiter Kurzarbeitergeld beziehen können.

Kurzarbeitergeld ist ein Instrument, mit dem Arbeitgeber wirtschaftsschwache Zeiten überbrücken können, ohne Mitarbeiter zu entlassen. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) zahlt nach der Beantragung Kurzarbeitergeld an die Unternehmen aus, das bei verkürzter Arbeit die Lohnausfälle der Arbeitnehmer teilweise ausgleicht.

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