Ausnahmezustand ins Grundgesetz? De Maizière schlägt befristete Sonderregeln für Krisen vor
:format(webp)/cloudfront-eu-central-1.images.arcpublishing.com/madsack/TA7YQ57GLFGRZEC257NPHUPIWA.jpeg)
Thomas de Maizière.
© Quelle: Frank Rumpenhorst/dpa
Berlin. Der frühere Bundesinnenminister Thomas de Maizière schlägt eine Änderung des Grundgesetzes vor, um für künftige Krisen in Deutschland die Möglichkeit eines befristeten Ausnahmezustands einzuführen. Die gegenwärtigen Entscheidungsverfahren – zum Beispiel über die Ministerpräsidentenkonferenz – verlangten in Krisensituationen zu viel Zeit, sagte der CDU-Politiker der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“. „In der Krise aber braucht man Tempo, Verbindlichkeit, klare Verantwortlichkeiten.“
Nach der Corona-Pandemie werde auch die nächste Krise kommen – „ein Cyberangriff, ein Stromausfall, länderübergreifende Waldbrände“, sagte de Maizière, der auch Verteidigungsminister war. Deshalb sei „die Regelung eines Ausnahmezustandes für Deutschland“ unerlässlich. Dieser müsse immer befristet sein und vom Parlament beschlossen werden.
De Maizière fügte hinzu, so ein Ausnahmezustand müsse immer befristet und demokratisch legitimiert sein. „Den muss das Parlament beschließen.“ Falls es dazu kommt, soll nach Ansicht des früheren Ministers ein „alle Ressorts und Ebenen übergreifender Krisenstab“ mit neuen Durchgriffsrechte aktiv werden. „Wenn das Saarland dann zum Beispiel in der Pandemie Experimente mit Lockerungen machen will, kann er das geschehen lassen oder untersagen“, fügte der CDU-Politiker mit Blick auf die aktuelle Debatte hinzu.
:format(webp)/cloudfront-eu-central-1.images.arcpublishing.com/madsack/YAMCBDPRRRB5LP3JCNFHGG5AEI.jpg)
Der Tag
Wissen, was der Tag bringt: Erhalten Sie jeden Morgen um 7 Uhr das Nachrichten-Briefing vom RedaktionsNetzwerk Deutschland.
Mit meiner Anmeldung zum Newsletter stimme ich der Werbevereinbarung zu.
De Maizière sagte, für so eine Reform werde man „das Grundgesetz ändern müssen“. Dabei könnten „notstandfeste Grundrechte“ bestimmt werden, etwa die Meinungsfreiheit. „Ein Verlust von Grundrechten wird damit nur auf das begrenzt, was zur Krisenbewältigung für einen kurzen Zeitraum nötig ist.“
Auch über „den Einsatz der Bundeswehr im Inneren“ muss nach Ansicht de Maizières geredet werden. Soldaten sollten in Krisen zum Beispiel Gebäude und Gebiete sichern oder den Verkehr regeln können. Sie sollten aber „keine Festnahmen oder Hausdurchsuchungen durchführen“. Es gehe nur um unterstützende hoheitliche Aufgaben unter Führung der Polizei.
Widerspruch aus Thüringen
Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) widersprach de Maizières Forderung. „Mehr Zentralismus als Mittel zur Überwindung von Komplexität ist der falsche Ansatz, wie ein Blick in einige unserer Nachbarländer zeigt“, sagte er dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). „Es ist besser, an der Weiterentwicklung föderaler Strukturen zu arbeiten, anstatt diese in Frage zu stellen.“
Es gebe seit 1986 eine so genannte Bund-Länder-Koordinierungsgruppe, die nach der Reaktorkatastrophe in Tschernobyl geschaffen worden sei, um das Krisenmanagement bei länderübergreifenden Katastrophen zu gestalten, fügte Maier hinzu. Sie setze sich zusammen aus erfahrenen Spitzenbeamten von Bund und Ländern. 2007 habe diese Gruppe im Rahmen der Großübung LÜKEX sogar explizit den Pandemiefall durchgespielt, so der SPD-Politiker. „Das Kanzleramt hat aber im März 2020 auf die Einberufung verzichtet und stattdessen nur den gemeinsamen Stab von Bundesinnenministerium und Bundesgesundheitsministerium aktiviert.“
RND/dpa/pach/mdc