Autofahren mit Mundschutz? Es drohen 60 Euro Bußgeld
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Fußballprofi Leonardo Bonucci von Juventus Turin: In Deutschland ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung.
© Quelle: Fabio Ferrari/Lapresse via ZUMA
Berlin. Es ist eine ungewollte Nebenwirkung der Schutzmaßnahmen im Kampf gegen die Corona-Epidemie: Wegen der Maskenpflicht in Supermärkten und an anderen öffentlichen Orten verstoßen täglich Tausende Autofahrer gegen das Vermummungsverbot im Straßenverkehr – und zwar immer dann, wenn sie nach dem Einkaufen den Mundschutz im Auto nicht absetzen. Auch Taxi- oder Busfahrer, die sich und ihre Fahrgäste mit einer Gesichtsmaske schützen wollen, sind betroffen.
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“Wer ein Kraftfahrzeug führt, darf sein Gesicht nicht so verhüllen oder verdecken, dass er nicht mehr erkennbar ist”, heißt es in Paragraf 23 der Straßenverkehrsordnung. Die Regelung ist eindeutig, bei Zuwiderhandlung drohen 60 Euro Bußgeld und die Auflage, künftig ein Fahrtenbuch zu führen.
In ihrem Antwortschreiben auf eine Frage der FDP-Bundestagsfraktion räumt die Bundesregierung das Problem ein. “Paragraph 23, Absatz 4 der Straßenverkehrsordnung soll die Erkennbarkeit des Kraftfahrzeugführers während der Verkehrsteilnahme insbesondere bei automatisierten Verkehrskontrollen gewährleisten. Die Vorschrift verbietet daher die Verhüllung und Verdeckung wesentlicher Gesichtsmerkmale, welche die Feststellbarkeit der Identität gewährleisten”, heißt es in dem Schreiben von Verkehrsstaatssekretär Enak Ferlemann, das dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) vorliegt. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes könne wesentliche, zur Identitätsfeststellung erforderliche Gesichtsmerkmale verdecken.
Die Bundesregierung verweist auf die Länder
“In diesem Fall können aber die Kontrollbehörden der Länder die Möglichkeit der Anwendung des Opportunitätsprinzips in Betracht ziehen und von einer Verfolgung als Ordnungswidrigkeit absehen”, so Ferlemann weiter. Die Polizeien der Länder seien bereits sensibilisiert, großzügig zu verfahren, wenn die Maske dem Gesundheitsschutz diene. “Nur bei offensichtlicher Nutzung der Masken, um andere Ordnungswidrigkeiten zu begehen, werden weiterhin Bußgelder verhängt”, betont der Staatssekretär.
Aus Sicht der FDP macht sich die Bundesregierung damit einen schlanken Fuß. “Der Bund schiebt den Umgang mit Mund-Nasen-Masken im Straßenverkehr an die Länder ab”, sagte der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Oliver Luksic, dem RND.
Gleichzeitig verweise das Bundesverkehrsministerium aber darauf, dass das Tragen von Masken weiterhin ein Bußgeld nach sich ziehen könne, etwa wenn offensichtlich Ordnungswidrigkeiten drohen. “In welchen Fällen ist eine teilweise Vermummung weiterhin ein Vergehen, und wie sollen Landespolizisten damit umgehen? Diese wichtige Frage bleibt unbeantwortet und könnte für einige Verkehrsteilnehmer teure Konsequenzen haben”, warnt der FDP-Politiker und fordert: "Der Bund muss hier endlich für Rechtssicherheit sorgen, statt Unsicherheit zu schaffen.”
RND