Bedenken um Rechtsstaatlichkeit: EU-Corona-Hilfen für Polen und Ungarn aufgehalten
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Mateusz Morawiecki (r.), Premierminister von Polen, trägt einen Mundschutz und begrüßt Viktor Orban, Premierminister von Ungarn, ebenfalls mit Mundschutz, zum Treffen der Premierminister der Visegrad-Staaten. Milliardenschwere EU-Corona-Hilfen für Polen und Ungarn werden wegen Rechtsstaatlichkeitsbedenken aufgehalten. (Archivbild)
© Quelle: Czarek Sokolowski/AP/dpa
Brüssel. Milliardenschwere EU-Corona-Hilfen für Polen und Ungarn werden wegen Rechtsstaatlichkeitsbedenken aufgehalten. Dies bestätigte der zuständige EU-Kommissar Valdis Dombrovskis in einer Pressekonferenz am Montag.
Es gebe immer noch Punkte in Polens Aufbauplan, die angegangen werden müssten. „Wir schauen uns auch das Problem der Vorrangigkeit von EU-Recht an und seine potenziellen Auswirkungen für den polnischen Aufbauplan“, sagte Dombrovskis. Man sei mit der polnischen Regierung in Kontakt, fügte er hinzu.
Wie unabhängig ist Polens Justiz?
In Polen läuft derzeit vor dem Verfassungsgericht ein Verfahren darum, ob polnisches Recht Vorrang vor EU-Recht hat. Kritiker werfen der polnischen Regierung außerdem vor, durch Reformen in den letzten Jahren die Unabhängigkeit der Justiz untergraben zu haben.
Die EU-Kommission hat bereits mehrere Vertragsverletzungsverfahren gegen die Regierung eröffnet und Klagen beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingereicht. Dombrovskis bestätigte nun, dass diese Bedenken auch Teil der Diskussionen um die polnischen Corona-Hilfen seien.
Auch Ungarn wird von der EU genau beobachtet
Auch im Fall von Ungarn werden die Corona-Hilfen aufgehalten. „Natürlich schauen wir uns auch Rechtsstaatlichkeitsbedenken an, die im Fall von Ungarn identifiziert wurden“, sagte Dombrovskis. Die genauen Herausforderungen nannte er nicht.
Aus EU-Kreisen hieß es zuletzt, dass es um Vorkehrungen gegen den möglichen Missbrauch der Gelder geht. Die Regierung in Budapest wirft der Kommission allerdings vor, die Zustimmung der Hilfen von der Abschaffung eines umstrittenen Gesetzes abhängig zu machen. Das Gesetz verbietet es, Kinder über nicht-heterosexuelle Lebensweisen zu informieren.
Aufbaupläne werden eigentlich binnen zwei Monaten beurteilt
Warschau und Budapest hatten ihre Corona-Aufbaupläne im Mai eingereicht. Um Gelder aus der sogenannten sogenannte Aufbau- und Resilienzfazilität (RRF) der EU zu erhalten, müssen Mitgliedsstaaten einen Plan mit konkreten Investitions- und Reformvorhaben vorlegen, der eigentlich innerhalb von zwei Monaten von der Kommission beurteilt wird.
Die Genehmigung der Pläne von Polen und Ungarn wurde allerdings verschoben. Nach derzeitigen Berechnungen soll Ungarn rund 7,2 Milliarden Euro an Zuschüssen bekommen und Polen insgesamt 40 Milliarden Euro an Zuschüssen und Krediten.
Am Montag billigte der Rat der Finanz- und Wirtschaftsminister, der den Aufbauplänen abschließend zustimmt, die Programme von Irland und Tschechien. Der deutsche Plan wurde bereits im Juni genehmigt und erste Gelder aus dem RRF wurden Ende August überwiesen.
RND/dpa