Berlins Innensenator legt Einspruch gegen die Abgeordnetenhauswahl ein

Andreas Geisel (SPD), Berliner Innensenator

Andreas Geisel (SPD), Berliner Innensenator

Wiesbaden/Berlin. Gegen das Ergebnis der Abgeordnetenhauswahl wurde von Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD) Einspruch beim Verfassungsgerichtshof eingelegt. Am Montag werde ein entsprechender Schriftsatz eingereicht, sagte ein Sprecher Geisels am Freitag der Deutschen Presse-Agentur. Die Senatsinnenverwaltung habe die Rechtsaufsicht über diese Wahl und könne Einspruch einlegen, wenn es Anhaltspunkte für Unregelmäßigkeiten gebe, die Auswirkungen auf die Mandatsverteilung hätten.

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Lange Warteschlangen vor Wahllokalen

Am 26. September war es in Berliner Wahlkreisen aufgrund von fehlenden oder falschen Stimmzetteln zu einer zeitweisen Schließung von Wahlräumen sowie aus anderen organisatorischen Gründen zu Schlangen vor Wahlräumen gekommen. In Berlin hatten die Bürger an dem Tag nicht nur den Bundestag und das Abgeordnetenhaus, sondern auch die Bezirksverordnetenversammlungen gewählt. Hinzu kam die Abstimmung über einen Volksentscheid zur Enteignung großer Wohnungsunternehmen. Parallel dazu fand der Marathon mit vielen Straßensperrungen statt.

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Bei der Abgeordnetenhauswahl habe es in 2 von 78 Wahlkreisen in Berlin Rechtsverstöße gegeben, die Auswirkungen auf die Mandatsverteilung haben könnten, hieß es. Möglich ist in den beiden Wahlkreisen in Charlottenburg-Wilmersdorf und Marzahn-Hellersdorf nun eine Wiederholung der Wahl.

Mandatsrelevante Unregelmäßigkeiten wurden vor allem im Wahlkreis 6 in Charlottenburg-Wilmersdorf und im Wahlkreis 1 in Marzahn-Hellersdorf festgestellt. Dort sei bei den Direktmandaten der Stimmenvorsprung vom Erst- zum Zweitplatzierten sehr gering gewesen. Hier könnte es zu Neuwahlen kommen.

RND/dpa

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