Berufungsverfahren: Kohl-Witwe streitet mit Ghostwriter Schwan erneut um Zitate

Der juristische Dauerstreit zwischen der Witwe des früheren Bundeskanzlers Helmut Kohl und seinem Ghostwriter Heribert Schwan beschäftigt seit Donnerstag erneut ein Gericht.

Der juristische Dauerstreit zwischen der Witwe des früheren Bundeskanzlers Helmut Kohl und seinem Ghostwriter Heribert Schwan beschäftigt seit Donnerstag erneut ein Gericht.

Köln. Der juristische Dauerstreit zwischen der Witwe des früheren Bundeskanzlers Helmut Kohl und seinem Ghostwriter Heribert Schwan beschäftigt seit Donnerstag erneut ein Gericht. In einem Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht (OLG) Köln will Maike Kohl-Richter erreichen, dass weitere Zitate aus dem 2014 erschienenen Buch „Vermächtnis. Die Kohl-Protokolle“ nicht mehr verbreitet werden dürfen. Auch Schwan hatte Berufung eingelegt.

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Kohl-Richter wendet sich damit gegen ein 2019 ergangenes Urteil des Landgerichts Köln, das ihr nur bezogen auf einzelne Passagen recht gegeben hatte (AZ: 28 O 11/18). Bei den Textstellen geht es unter anderem um teils deftige Äußerungen Kohls über politische Mitstreiter.

In einer ersten Einschätzung neige der Senat dazu, die in erster Instanz durchgeführte Beweisaufnahme zu wiederholen, sagte ein OLG-Sprecher. Dabei gehe es um die Frage, ob es zwischen Schwan und Altkanzler Kohl eine Verschwiegenheitsverpflichtung gegeben habe. Für den 7. April 2022 sei ein Verkündungstermin geplant.

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Oberlandesgericht: „Eine Fülle von Fehlzitaten und Kontextverfälschungen“

In einem früheren Urteil hatte das OLG in zweiter Instanz bereits das Verbot von 116 Textstellen aus dem Buch bestätigt und „eine Fülle von Fehlzitaten und Kontextverfälschungen“ kritisiert.

Erst in der vergangenen Woche hatte Kohl-Richter vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe eine Niederlage erlitten. Altkanzler Kohl (1930-2017) hatte kurz vor seinem Tod eine Entschädigung von einer Million Euro für die Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte von Schwan erstritten. Doch der BGH bestätigte ein Urteil des OLG Köln, wonach eine solche Geldentschädigung nicht vererbbar ist. Damit geht die Witwe leer aus.

Schwan zitierte ohne Genehmigung Helmut Kohls

Nach Auffassung der OLG-Richter müsse nun auch geprüft werden, welche Auswirkungen der BGH-Entscheid auf das laufende OLG-Verfahren habe, sagte der Sprecher.

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Kohl hatte zur Vorbereitung seiner Memoiren mehr als 600 Stunden lang mit Schwan gesprochen - und dabei kein Blatt vor den Mund genommen. Für sein Buch zitierte der Autor dann ohne Genehmigung Kohls aus den Tonbandaufnahmen.

RND/dpa

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