Beschimpfungen im Netz: Künast erringt weiteren Erfolg vor Gericht

Renate Künast, grüne Bundestagsabgeordnete.

Renate Künast, grüne Bundestagsabgeordnete.

Berlin. Im Kampf gegen Beschimpfungen auf Facebook hat die Grünen-Bundestagsabgeordnete Renate Künast einen neuen Teilerfolg vor Gericht erreicht. Weitere sechs Fälle seien entgegen einem Beschluss vom September 2019 nun als Beleidigung eingestuft worden, teilte das Kammergericht am Dienstag mit.

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Bereits im Januar hatte das Landgericht einer Beschwerde von Künast gegen den Gerichtsbeschluss aus dem Vorjahr stattgegeben und sechs von 22 Fällen als Beleidigung gesehen.

Die jetzt vom Kammergericht als Beleidigung eingestuften sechs Äußerungen wiesen einen so massiven diffamierenden Gehalt auf, dass sie sich als Schmähkritik bzw. als Formalbeleidigung einordnen ließen, hieß es. Bei solchen Diffamierungen sei die weit gezogene Grenze zulässiger Meinungsäußerungen deutlich überschritten worden.

In zehn Fällen erstes Urteil bestätigt

Mit der zweiten Entscheidung nach Beschwerden der Grünen-Politikerin gegen die Social-Media-Plattform kann nun in zwölf Fällen die Herausgabe von Nutzerdaten verlangt werden. Künast will, dass die personenbezogenen Daten der 22 Nutzer herausgegeben werden dürfen, um gegen sie zivilrechtlich vorgehen zu können.

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Jedoch bestätigte das Kammergericht für die restlichen zehn Fälle die erste Entscheidung des Landgerichts. Die weitergehende Beschwerde der Politikerin sei hier zurückgewiesen worden.

Die Richter des 10. Zivilsenats würden zwar nicht verkennen, dass es sich gleichfalls um erheblich ehrenrührige Bezeichnungen und Herabsetzungen der Politikerin handele. Jedoch sei die Schwelle zum Straftatbestand der Beleidigung hier nicht überschritten.

RND/dpa

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