Gesetzentwurf liegt dem RND vor

Lauterbach will Diskriminierung von homosexuellen Männern bei der Blutspende beenden

Karl Lauterbach (SPD), Bundesminister für Gesundheit, spricht bei einer Pressekonferenz.

Karl Lauterbach (SPD), Bundesminister für Gesundheit

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will die Diskriminierung von homosexuellen Männern bei der Blutspende beenden. Das geht aus einem Änderungsantrag zum Transfusionsgesetz hervor, der dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND/Dienstag) vorliegt. „Die sexuelle Orientierung und die Geschlechtsidentität dürfen keine Ausschluss- oder Rückstellungskriterien sein“, heißt es darin.

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Mit der geplanten Gesetzesänderung wird die Bundesärztekammer verpflichtet, ihre Blutspenderichtlinien innerhalb von vier Monaten entsprechend anzupassen. „Ob jemand Blutspender werden kann, ist eine Frage von Risikoverhalten, nicht von sexueller Orientierung. Versteckte Diskriminierung darf es auch bei diesem Thema nicht geben“, sagte Lauterbach dem RND. „Die Bundesärztekammer muss endlich nachvollziehen, was im gesellschaftlichen Leben längst Konsens ist“, mahnte der SPD-Politiker.

Ampelparteien wollen für Gleichbehandlung sorgen

Nach der maßgeblichen Richtlinie der Bundesärztekammer dürfen Männer, die Sex mit Männern haben, nur dann Blut spenden, wenn sie in den zurückliegenden vier Monaten keinen Sexualverkehr mit „einem neuen oder mehr als einem Sexualpartner“ hatten. Bei allen anderen Personen besteht die viermonatige Sperre dagegen nur bei „häufig wechselnden Partnerinnen und Partnern“.

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Die Richtlinie war zuletzt 2021 zwar leicht entschärft worden; die Deutsche Aidshilfe und andere Verbände sprachen aber weiterhin von einer Diskriminierung von Schwulen. Im Koalitionsvertrag einigten sich die Ampelparteien schließlich darauf, für eine Gleichbehandlung zu sorgen.

Aufgabe neuer Richtlinie liegt bei Bundesärztekammer

Nach dem Entwurf des Änderungsantrags wird nunmehr vorgeschrieben, dass das sexuelle Risiko, das zu einem Ausschluss oder einer Rückstellung von der Spende führt, nur auf „Grundlage des individuellen Verhaltens der spendewilligen Person“ ermittelt werden darf. „Gruppenbezogene Ausschluss- oder Rückstellungstatbestände sind insoweit nicht mehr zulässig“, heißt es in der Begründung. Zudem dürften die sexuelle Orientierung und die Geschlechtsidentität spendewilliger Personen als solche keine Ausschluss- oder Rückstellungskriterien sein.

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Die Bundesärztekammer hat nach dem für den 1. April geplanten Inkrafttreten der Gesetzesänderung vier Monate Zeit, im Einvernehmen mit dem staatlichen Paul-Ehrlich-Institut eine neue, diskriminierungsfreie Richtlinie auszuarbeiten. Reißt die Ärztekammer diese Frist, wird ihr die Aufgabe entzogen. Die Richtlinie soll dann vom Paul-Ehrlich-Institut geändert werden.

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Scharfe Kritik der Ärzteschaft

Die Bundesärztekammer kritisierte das Vorhaben von Lauterbach scharf. Basis der von der Kammer erarbeiteten Richtlinie seien stets die jeweils aktuellen medizinisch-wissenschaftlichen und epidemiologischen Daten, erklärte die Organisation. Das bisherige Verfahren habe sich im Interesse einer sicheren Versorgung mit Blutprodukten in Deutschland seit mehreren Jahrzehnten bewährt. „Wenn die politischen Entscheidungsträger bei den Auswahlkriterien für die Blutspende von diesem wissenschaftlichen Stand abweichen wollen, dann stehen sie auch in der unmittelbaren Verantwortung gegenüber den Menschen, wenn diese zu Schaden kommen“, warnte die Bundesärztekammer.

Lob für Vorhaben

Ansonsten stieß das Vorhaben auf breites Lob. Der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD) begrüßte die geplante Änderung als längst überfällig. Eine Sexualanamnese, die sich am individuellen Risiko der Spenderinnen und Spender orientiere, könne sogar eine höhere Sicherheit der Blutspenden gewährleisten als die bisherigen Beschränkungen bei bestimmten „Hochrisikogruppen“, erklärte Verbandsvorstand Alfonso Pantisano. „Dabei ist es allerdings entscheidend, wie das Risikoverhalten in Zukunft genau definiert ist“, mahnte er.

SPD-Fraktionsvize Dagmar Schmidt wies darauf hin. dass bereits jetzt alle Blutspenden auf HIV und andere übertragbare Krankheiten geprüft würden. Dies gewährleiste auch künftig die höchstmögliche Sicherheit. Der FDP-Abgeordnete Jürgen Lenders sagte, die aktuelle Diskriminierung gefährde angesichts der prekären Lage bei der Blutversorgung das Wohl der Patienten. „Wir brauchen jeden Spender, um den drohenden Notstand bei Blutkonserven zu verhindern“, betonte er.

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