Noch bis 1. Januar Staatsoberhaupt

Brasiliens Präsident Jair Bolsonaro kehrt nach Wahlniederlage an seinen Arbeitsplatz zurück

Nach seiner Wahlniederlage ist der brasilianische Präsident Jair Bolsonaro wieder an seinen Arbeitsplatz im Regierungssitz in der Hauptstadt Brasília zurückgekehrt. (Archivbild)

Nach seiner Wahlniederlage ist der brasilianische Präsident Jair Bolsonaro wieder an seinen Arbeitsplatz im Regierungssitz in der Hauptstadt Brasília zurückgekehrt. (Archivbild)

Brasília. Nach seiner Wahlniederlage ist der brasilianische Präsident Jair Bolsonaro wieder an seinen Arbeitsplatz im Regierungssitz in der Hauptstadt Brasília zurückgekehrt.

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Der Staatschef verließ am Mittwoch seine Residenz und fuhr in den Präsidentenpalast, wie im Fernsehsender Globo TV zu sehen war. Zuvor hatte Bolsonaro fast drei Wochen seine Residenz nicht verlassen. Das letzte Mal war er am 3. November für ein Treffen mit dem neu gewählten Vizepräsidenten Geraldo Alckmin im Regierungssitz gewesen.

Brasilianischer Präsident Lula macht Klimaschutz zur obersten Priorität

Außerdem werde er den Klimaschutz zur obersten Priorität seiner Amtszeit machen, so der im vergangenen Monat gewählte Staatspräsident von Brasilien.

Bolsonaro hatte die Stichwahl am 30. Oktober gegen den linken Ex-Präsidenten Luiz Inácio Lula da Silva verloren. Der rechte Staatschef erkannte seine Niederlage nicht an. Tagelang blockierten seine Anhänger im ganzen Land Autobahnen, um gegen den Sieg von Lula zu protestieren. Der Ex-Präsident (2003-2010) tritt am 1. Januar 2023 seine dritte Amtszeit an.

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Bolsonaro will Teil der Wählerstimmen für ungültig erklären lassen

Am Dienstag beantragte Bolsonaros Liberale Partei beim Obersten Wahlgericht, einen Teil der Wählerstimmen für ungültig erklären zu lassen. Demnach sollen nach 2020 hergestellte elektronische Wahlurnen keine Seriennummern besitzen und deshalb nicht eindeutig zuzuordnen sein.

Bolsonaro hatte bereits vor der Abstimmung immer wieder Zweifel am Wahlsystem geäußert und angedeutet, das Ergebnis möglicherweise nicht anzuerkennen.

RND/dpa

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