Briefwahl zur Landtagswahl in Rheinland-Pfalz: Antrag und Fristen
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Wegen der Corona-Pandemie haben sich bei der diesjährigen Landtagswahl in Rheinland-Pfalz noch mehr Wähler für diese Form der Stimmabgabe entschieden.
© Quelle: Andreas Arnold/dpa
In Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz werden am Sonntag (14. März) neue Landesparlamente gewählt. Aufgrund der Corona-Pandemie ist mit einem erhöhten Anteil an Briefwählern zu rechnen – auch wenn der Gang zur Wahlkabine möglich ist. Die Deutsche Post sprach bereits von einem „Rekord an Wahlbriefen für die Landtagswahl“, der sich in den Briefzentren bemerkbar mache. Anke Podewin, Leiterin der Postniederlassung Koblenz, sagte: „Natürlich haben wir das vorab so eingeplant. Alle Zeichen deuteten darauf hin, dass durch die Pandemie bedingt die Anzahl der Briefwähler stark ansteigt.“ Briefkästen würden vermehrt geleert, Aushilfen eingestellt, Wochenarbeitszeiten teilweise erhöht.
Wer zur Landtagswahl in Rheinland-Pfalz per Briefwahl wählen möchte, muss dafür einen Antrag stellen. Wie das geht und bis wann die Briefwahlunterlagen abgeschickt werden müssen, erklären wir hier.
Landtagswahl in Rheinland-Pfalz 2021: Wie kann ich die Briefwahl beantragen?
Wie bei Wahlen in Deutschland üblich, erhalten alle stimmberechtigten Bürger bis spätestens drei Wochen vor der Wahl eine Benachrichtigung per Post. Darin ist neben Informationen zur Wahl auch ein Antrag auf einen Wahlschein (Briefwahl) enthalten. Dieser muss vollständig ausgefüllt an die zuständige Verwaltung geschickt oder abgegeben werden. Das Wahlamt schickt die Wahlunterlagen samt Stimmzettel anschließend per Post zu. Für den Briefwahlantrag gilt:
- Der Wahlschein lässt sich über die Wahlbenachrichtigung (Rückseite), ein Onlineformular (QR-Code oder Webseite) oder formlos per Mail beantragen.
- Für den Antrag müssen keine Gründe angegeben werden.
- Der Briefwahlantrag kann stellvertretend mit entsprechender Vollmacht für eine andere Person gestellt werden.
- Wer die Briefwahlunterlagen persönlich im Wahlamt beantragt, kann seine Stimme auch direkt an Ort und Stelle abgeben.
Welche Unterlagen werden bei der Briefwahl zugeschickt?
- Wahlschein
- amtlicher Stimmzettel
- amtlicher Stimmzettelumschlag (blau)
- amtlicher Wahlbriefumschlag (rot)
- Merkblatt mit Informationen rund um die Briefwahl
Landtagswahl Rheinland-Pfalz: Wie funktioniert die Briefwahl?
Die Briefwahl selbst unterscheidet sich kaum von der Stimmabgabe im Wahllokal. Wichtig ist lediglich, die Unterlagen korrekt auszufüllen, in die vorgesehenen Umschläge zu legen und die Fristen einzuhalten.
- Der ausgefüllte Stimmzettel kommt in den blauen Umschlag.
- Der zugeklebte blaue Umschlag kommt zusammen mit dem unterschriebenen Wahlschein in den roten Umschlag.
- Der rote Briefwahlumschlag muss per Post an das zuständige Wahlamt geschickt werden. Die Adresse ist bereits auf dem Umschlag vorgedruckt. Alternativ kann der Briefwahlumschlag auch direkt in den Briefkasten der zuständigen Verwaltung geworfen werden.
Fristen: Bis wann muss ich den Brief verschicken?
Die Briefwahlunterlagen können bis zum Freitag vor der Wahl beantragt werden. In Ausnahmefällen, wie einer plötzlichen Erkrankung, kann der Antrag aber auch noch am Wahltag selbst bis 15 Uhr gestellt werden.
Um sicherzugehen, dass die Unterlagen rechtzeitig beim Wahlvorstand ankommen, sollte der Briefwahlumschlag spätestens am Mittwoch, 10. März 2021, in den Briefkasten geworfen oder bei der Post abgegeben werden.
Was kostet die Briefwahl?
Sowohl der Antrag auf Ausstellung der Briefwahlunterlagen als auch das Versenden des Briefwahlumschlags ist mit keinen Kosten verbunden. Eine Ausnahme besteht, wenn der Antrag auf Briefwahl aus dem Ausland gestellt oder der Wahlbrief per Eilzustellung versendet wird. In diesen Fällen trägt der Antragsteller die erhöhten Portokosten selbst.
RND/pf/dpa