Kommentar

Dank Bürgergeld nicht mehr arbeiten müssen? Das stimmt so nicht

Zum 1. Januar 2023 wird das neue Bürgergeld eingeführt.

Zum 1. Januar 2023 wird das neue Bürgergeld eingeführt.

Eine reiche Gesellschaft muss sich auch daran messen lassen, wie sie mit den Armen umgeht. 502 Euro soll der Regelsatz beim künftigen Bürgergeld betragen, ein Plus von mehr als 50 Euro im Vergleich zu Hartz IV – das ist mehr, als Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) ursprünglich versprochen hat.

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Wer behauptet, damit lohne sich Nichtarbeit mehr als Arbeit, ist zynisch gegenüber Langzeitarbeitslosen. Auch künftig wird es nicht leicht sein, vom Regelsatz zu leben. Das Bürgergeld bedeutet alles andere als anstrengungslosen Wohlstand. Die Grundsicherung soll das Notwendige abdecken und auch ein gewisses Maß an gesellschaftlicher Teilhabe ermöglichen.

Inflation wird abgefedert

Eine wichtige Neuerung ist, dass es bei der Berechnung des Regelsatzes nun auch einen Zuschlag für kommende Preissteigerungen gibt. Die Preise sind zuletzt deutlich schneller als der Regelsatz gestiegen – so konnte es in Zeiten der Inflation nicht mehr weitergehen. Die Ampelkoalition hat hier – trotz des zähen Ringens zwischen SPD und der FDP – ein gutes Ergebnis geliefert. Wenn sich im kommenden Jahr zeigen sollte, dass der Zuschlag für die Inflation trotzdem nicht ausreicht, muss die Bundesregierung mit zusätzlichen Einmalzahlungen nachsteuern.

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Steigende Preise: Manuela Bornemann hat einen Minijob und stockt mit Hartz IV auf.

Wie Hartz-IV-Empfänger mit gestiegenen Preisen überleben können

Die Inflation sorgt für teilweise doppelt so hohe Preise in den Supermärkten. Das trifft besonders Hartz-IV-Empfänger und -Empfängerinnen schwer, die sich jetzt neue Überlebensstrategien mit dem wenigen, zur Verfügung stehenden Geld überlegen müssen.

Kaum etwas ist beim neuen Bürgergeld so umstritten wie die Frage der Sanktionen. Es ist vertretbar, dass den Menschen ein größerer Vertrauensvorschuss gewährt wird als bisher. Minister Heil hat aber angekündigt: Auch in der Vertrauenszeit im ersten halben Jahr soll es künftig Sanktionen geben können, wenn es zu hartnäckigen Terminversäumnissen kommt.

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Das ist auch richtig so. Dass es bei ständiger Verletzung von Pflichten auch zu Sanktionen kommt, ist nur gerecht. Denn das Bürgergeld wird auch aus den Steuern vieler Menschen finanziert, die wenig verdienen und trotzdem jeden Tag zur Arbeit gehen.

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