Bundespolizei: Mehr als 330.000 Verstöße gegen Maskenpflicht in Zügen und Bahnhöfen

Sicherheitsmitarbeiter der Deutsche Bahn kontrollieren zusammen mit Polizisten der Bundespolizei die Einhaltung der Maskenpflicht am Münchner Hauptbahnhof.

Sicherheitsmitarbeiter der Deutsche Bahn kontrollieren zusammen mit Polizisten der Bundespolizei die Einhaltung der Maskenpflicht am Münchner Hauptbahnhof.

Berlin. Die Bundespolizei hat seit Oktober 2020 etwa 332.000 Verstöße gegen die Maskenpflicht in Bahnhöfen und Zügen festgestellt. Allein im Zeitraum zwischen dem 1. Januar und dem 11. April seien rund 142.500 Verstöße im „bahnpolizeilichen Aufgabenbereich“ registriert worden, teilte die Bundespolizei auf Anfrage des RedaktionsNetzwerks Deutschland (RND) mit.

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Durch die Bundespolizei festgestellte Verstöße gegen die Maskenpflicht würden zur Einleitung etwaiger Bußgeldverfahren an die zuständigen örtlichen Polizeibehörden weitergeleitet. Die Kontrolle der Maskenpflicht sei grundsätzlich Aufgabe der Verkehrsunternehmen, die Bundespolizei unterstütze sie dabei.

Die Deutsche Bahn sprach in den vergangenen Monaten auch Beförderungsausschlüsse und Hausverbote gegen Maskenverweigerer aus. Das passiere dann, wenn es gravierende Verstöße gegen die Maskenpflicht gebe, erklärte ein Bahnsprecher auf RND-Anfrage. Bisher habe es eine „niedrige zweistellige Zahl“ an Beförderungsausschlüssen gegeben, die für ein halbes Jahr gelten. Generell sei die Akzeptanz der Maskenpflicht jedoch sehr hoch.

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„Der Schutz aller Reisenden und Mitarbeitenden hat für die DB höchste Priorität“, sagte der Sprecher. „Wer Zug fährt, muss Maske tragen. Wer dies wiederholt verweigert, ohne eine Ausnahme glaubhaft machen zu können, verstößt gegen die Corona-Schutzverordnungen der Länder und begründet somit eine Wiederholungsgefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Gleiches gilt bei erklärter Absicht, sich auch künftig nicht an die Regeln halten zu wollen.“

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