Bundestagsgutachten zu Lohnfortzahlung bei Quarantäne: Werden Ungeboosterte und Ungeimpfte gleichgestellt?

Schutz vor Omikron: Das Gesundheitsamt rät, den Impfschutz schon nach drei Monaten aufzufrischen.

Schutz vor Omikron: Eine Booster-Impfung hilft.

Berlin. Geimpfte, aber noch nicht geboosterte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen damit rechnen, dass ihnen bei einer Quarantäne die Lohnfortzahlung gestrichen wird. Diese Gleichstellung mit Ungeimpften ergibt sich aus einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags, das am Donnerstag veröffentlicht wurde.

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„Das Fehlen der Covid-19-Auffrischimpfung würde (…) zum Ausschluss des Entschädigungsanspruchs für den Verdienstausfall (…) führen, sofern durch sie ein Verbot in der Ausübung der bisherigen Tätigkeit oder eine Absonderung hätte vermieden werden können“, heißt es in der Ausarbeitung der Parlamentsjuristen. Sie verweisen darauf, dass die Ständige Impfkommission (Stiko) eine Booster-Impfung allen Personen ab dem 18. Lebensjahr mit einem Mindestabstand von drei Monaten zur Grundimmunisierung empfohlen hat.

Ungeimpfte bekommen seit November in der Regel keine Lohnfortzahlung mehr, wenn sie wegen einer behördlich angeordneten Quarantäne zu Hause bleiben müssen und deshalb nicht arbeiten können. Denn die Gesundheitsminister der Länder hatten für sie den bisher bestehenden Anspruch auf staatliche Entschädigung für einen Verdienstausfall zum 1. November 2021 gestrichen. Normalerweise zahlt der Arbeitgeber das Gehalt für die Dauer der Quarantäne zunächst weiter und holt es sich per Erstattung zurück. Bei einer Erkrankung wird der Lohn weitergezahlt, das gilt auch für Ungeimpfte.

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Ohne Schutzimpfung

Die Juristen verweisen bei ihrer Ausarbeitung auf den Paragrafen 56 des Infektionsschutzgesetzes. Darin heißt es, dass keine Entschädigung gezahlt werde, wenn „durch die Inanspruchnahme einer Schutzimpfung (…) die gesetzlich vorgeschrieben ist oder im Bereich des gewöhnlichen Aufenthaltsorts des Betroffenen öffentlich empfohlen wurde (…), ein Verbot in der Ausübung seiner bisherigen Tätigkeit oder eine Absonderung hätte vermeiden können“.

Nach Auffassung der Gutachter handelt es sich bei der Booster-Empfehlung der Stiko um die im Gesetz beschriebene öffentliche Empfehlung einer Schutzimpfung.

Unklar ist bisher, ob sich die Bundesländer, die für die Entschädigungszahlungen zuständig sind, dieser Rechtsauffassung anschließen. Sie hatten die gesamte Regelung bis Ende Oktober 2021 mit Blick auf die anfangs bestehende Impfstoffknappheit überhaupt nicht angewendet.

In Deutschland sind nach offiziellen Angaben etwa 61 Millionen Menschen vollständig geimpft. Davon haben 41 Millionen zusätzlich eine Booster-Impfung.

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