„Charlie Hebdo“-Prozess: Gericht verurteilt Hauptangeklagten zu 30 Jahren Haft
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Menschen gedenken der Opfer des Attentats auf das französische Satiremagazin „Charlie Hebdo“.
© Quelle: Julien Warnand/EPA/dpa
Paris. Im Prozess um den islamistischen Terroranschlag auf das französische Satiremagazin „Charlie Hebdo“ sieht das Gericht den terroristischen Hintergrund der Taten bei mehreren Angeklagten nicht als erwiesen an. Einer der Hauptangeklagten, Ali Riza Polat, wurde aber unter anderem der Beihilfe zu Verbrechen mit Terrorhintergrund für schuldig befunden. Er ist zu 30 Jahren Gefängnis verurteilt worden.
Polat gilt als rechte Hand des Attentäters Amédy Coulibaly, der nach dem Überfall auf das Magazin eine Polizistin erschoss und vier Geiseln in einem Supermarkt tötete.
Das Gericht habe festgestellt, dass Polat dem Attentäter Coulibaly in konkreter und detaillierter Weise entscheidend geholfen habe, seine kriminellen Handlungen auszuführen, begründete der Vorsitzende Richter Régis de Jorna dem Sender France Inter zufolge seine Entscheidung. Er habe ausreichend Kenntnis von Coulibalys Absichten gehabt.
Die Staatsanwaltschaft hatte lebenslange Haft gefordert. Sie hatte argumentiert, dass der Franzose mit türkischen Wurzeln eine Schlüsselrolle bei der Vorbereitung der Anschläge gespielt habe. Polat hatte immer geleugnet, von den Anschlagsplänen gewusst zu haben.
Im Prozess um die Terrorserie vom Januar 2015 sind 14 Menschen angeklagt - drei von ihnen sind flüchtig. Vor einem Sondergericht für Terrorfälle wird seit Anfang September nicht nur der Anschlag auf die Redaktion von „Charlie Hebdo“ verhandelt, sondern auch die anschließende Attacke auf einen koscheren Supermarkt im Süden von Paris. Die Terroristen töteten damals 17 Menschen. Die drei Täter - die Brüder Chérif und Said Kouachi sowie Amédy Coulibaly - wurden damals von Sicherheitskräften erschossen.
Den Angeklagten wurde vorgeworfen, in unterschiedlicher Weise bei der Vorbereitung der Anschläge geholfen zu haben. Der Prozess im Pariser Justizpalast findet unter hohen Sicherheitsvorkehrungen statt. Er war für etwa einen Monat unterbrochen worden, weil sich mehrere Angeklagte mit dem Coronavirus infiziert hatten. Zuletzt hatte Polats Gesundheitszustand die Wiederaufnahme verzögert. Er klagt unter anderem über andauernde Übelkeit.
RND/dpa