Neue Verordnung des Gesundheitsministeriums

Corona-Bürgertests bleiben bis Ende Juni kostenlos

Sogenannte Bürgertests sollen bis zum 30. Juni weiter kostenlos angeboten werden, eine entsprechende Verordnung ist am Donnerstag in Kraft getreten (Archivbild).

Sogenannte Bürgertests sollen bis zum 30. Juni weiter kostenlos angeboten werden, eine entsprechende Verordnung ist am Donnerstag in Kraft getreten (Archivbild).

Der Anspruch auf kostenfreie Bürgertests ist am Donnerstag erneut verlängert worden. Bis zum 30. Juni 2022 stehen damit jedem Bürger weiterhin kostenfreie Corona-Tests zu. Das geht aus einer am Mittwoch veröffentlichten Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums unter Karl Lauterbach (SPD) hervor.

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Gestrichen wurde in der am Donnerstag in Kraft getretenen Version jedoch eine Ausnahmeregelung für bestimmte Personengruppen, die nach Angaben der „Pharmazeutischen Zeitung“ in Planung war. So sei zuvor überlegt worden, den Anspruch auf kostenlose Corona-Tests für Kinder, Geflüchtete aus der Ukraine oder Personen, die sich in Hotspot-Regionen mit 3G-Regeln aufhalten, bis Ende Oktober 2022 zu verlängern. Diese Ausnahme wurde in der aktuell gültigen Fassung vom Bundesgesundheitsministerium wieder kassiert.

RND/hyd

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