Corona-Demos: Der Staat darf sich nicht auf der Nase herumtanzen lassen
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Mehr als 2000 Impfgegner und „Querdenker“ demonstrierten am letzten Novemberwochenende in der Innenstadt von Frankfurt am Main gegen die Corona-Maßnahmen.
© Quelle: Boris Roessler/dpa
Berlin. Der Impfdruck steigt – und damit auch der Hass sogenannter „Querdenker“ auf den Staat. Am Wochenende wollen viele von ihnen wieder demonstrieren gehen. Sie sind auf Krawall gebürstet, und dagegen muss der Staat klare Kante zeigen. Es ist schon lange klar: An demokratischem Meinungsaustausch ist den radikalisierten Impfgegnern nicht gelegen, sie wollen spalten und Hass säen. Viele von ihnen sind Feinde der Demokratie.
Die Polizeikräfte müssen die Masken- und Abstandspflicht auf den Versammlungen am Samstag strikt durchsetzen. Zu oft wird aus Sorge vor Eskalation darauf verzichtet, Corona-Regeln durchzusetzen. Verstöße müssen noch vor Ort Konsequenzen haben.
Es kann nicht sein, dass, während die Intensivstationen in Deutschland volllaufen, Impfgegner sich nicht an die einfachsten Hygieneregeln halten. Das wäre ein fatales Signal und im Übrigen auch gefährlich, weil es vor allem die Ungeimpften sind, die mit einer Corona-Infektion in den Krankenhäusern landen.
Auch im digitalen Raum überwachen
Mit diesem Wochenende hört es aber nicht auf. Dass sich Verschwörungsideologen in Chatgruppen zu antidemokratischen Straftaten verabreden, gehört juristisch verfolgt und unterbunden. Die sogenannten „Querdenker“ wiegeln sich gegenseitig im Netz auf, stacheln sich an und verbreiten Lügen sowie Desinformationen.
Die Macht der sozialen Netzwerke darf nicht unterschätzt werden. Besonders Plattformen wie Telegram, auf denen nahezu keine Kontrolle über die Verbreitung der Inhalte seitens der Betreiber stattfindet, müssen von Untersuchungsbehörden überwacht werden.
Innen- und Justizministerium der neuen Regierung müssen die Radikalisierung in den Netzwerken dringend in den Blick nehmen. Straftaten wie Aufruf zu Mord und Gewalt müssen viel konsequenter verfolgt werden. Der Staat darf sich nicht auf der Nase herumtanzen lassen.