Corona-Krise: Auch Impfungen für Flüchtlinge kommen in Gang
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Eine Person wird gegen Corona geimpft (Symbolfoto). Auch Flüchtlinge sollen geimpft werden.
© Quelle: Patrick Pleul/dpa
Berlin. Der Geschäftsführer der Flüchtlingshilfsorganisation Pro Asyl, Günter Burkhardt, hat angesichts der Corona-Pandemie die Auflösung von Massenunterkünften für Flüchtlinge gefordert. „Unsere Hauptforderung ist die Auflösung der Großlager für Flüchtlinge und vor allem die Abschaffung der Pflicht, bis zu 18 Monate in einer Erstaufnahmeeinrichtung zu bleiben“, sagte er dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). „Denn Grundbedingung im Kampf gegen das Virus ist, Abstand zu halten.“ Das sei dort gar nicht oder nur schwer möglich.
„Außerdem sollte man prioritär diejenigen impfen, die am meisten im Kontakt sind mit anderen“, fuhr Burkhardt fort. Das treffe nicht zuletzt auf Flüchtlinge zu. „Stattdessen reagiert man mit Quarantäne und Isolierung.“ Der Pro-Asyl-Chef sagte schließlich, dass Flüchtlinge während der Pandemie weiter abgeschoben würden. „Auch das prangern wir an.“
Flüchtlinge in Gruppe zwei
In der Impfverordnung des Bundes sind Flüchtlinge in Gruppe zwei unter der Kategorie „Hohe Priorität“ einsortiert – hier allerdings erst an 17. und damit vorletzter Stelle. Wörtlich heißt es darin, geimpft würden „Personen, die insbesondere in Flüchtlings- und Obdachloseneinrichtungen oder in sonstigen Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe oder in Frauenhäusern untergebracht oder tätig sind“.
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Zu näheren Informationen über die Impfpraxis verweisen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) und das Bundesgesundheitsministerium jedoch an die Länder. Sie seien verantwortlich.
Das Bamf sei „hauptsächlich für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig“, so eine Sprecherin, nicht für die Unterbringung und medizinische Versorgung von Asylantragstellenden. Das Bundesgesundheitsministerium teilte mit, dass Flüchtlinge „nach der aktuellen Impfverordnung mit hoher Priorität geimpft werden können“.
Bereits 2012 ließ das Robert-Koch-Institut wissen: „Durch das enge Zusammenleben von Personen in Gemeinschaftseinrichtungen kann die Gefahr von größeren Ausbrüchen von Infektionskrankheiten bestehen, insbesondere wenn viele empfängliche Personen aufeinander treffen.“ Seinerzeit war von Masern und Windpocken sowie einem generell geringeren Impfschutz der Betroffenen die Rede.
In den Ländern wird die Impfung von Flüchtlingen offenbar gezielt vorangetrieben. Mitarbeiter des Amtes für soziale Dienste der Stadt Leinfelden-Echterdingen in Baden-Württemberg schrieben den dortigen Flüchtlingen im März zum Beispiel einen Brief mit der Empfehlung, sich impfen zu lassen und dazu einen Termin bei einem Impfzentrum auszumachen – verbunden mit dem Hinweis auf die besondere Ansteckungsgefahr in Sammelunterkünften; Impfbescheinigungen waren beigefügt.
Impfungen von Nord bis Süd
In der Landesunterkunft für Flüchtlinge im schleswig-holsteinischen Rendsburg sollen alle dort lebenden erwachsenen Asylsuchenden noch im April eine Impfung erhalten; insgesamt leben dort 445 Menschen.
Freilich besteht zwischen wollen beziehungsweise sollen und können auch bei der Impfung von Flüchtlingen ein Unterschied. Voraussetzung für Impfungen ist, dass es Impfstoff gibt.