Corona-Maßnahmen: So geht es jetzt weiter
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Bundestag und Bundesrat haben ein neues Infektionsschutzgesetz beschlossen. Unsicher ist noch, wie die geplante 3G-Regel im öffentlichen Nah- und Fernverkehr umgesetzt werden soll.
© Quelle: Oliver Berg/dpa
Berlin. Nach dem Bundestag, der bereits am Donnerstag den Plänen der Ampelparteien zugestimmt hat, ist das neue Corona-Gesetz jetzt auch vom Bundesrat einstimmig verabschiedet worden. Auch die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten sind am Donnerstag zu einer Einigung kommen. Wie geht es jetzt weiter mit den MPK-Entscheidungen und den Gesetzesbeschlüssen, die nach den bisherigen Plänen am kommenden Mittwoch in Kraft treten?
Stufenweise Zugangsbeschränkungen
Das novellierte Infektionsschutzgesetz bietet die Grundlage, die MPK hat die Details festgelegt. Wenn der Hospitalisierungsindex – also die Zahl der Menschen pro 100.000 Einwohner, die in den vergangenen sieben Tagen wegen einer Corona-Infektion ins Krankenhaus eingeliefert werden mussten – auf drei steigt, gilt flächendeckend 2G. Ab einem Wert von sechs soll insbesondere in Diskotheken, Clubs und Bars 2G plus gelten. Dann müssen auch Geimpfte und Genesene einen negativen Test vorlegen. Bei einem Index von über neun können die Länder Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte einführen und Freizeit-, Kultur- oder Sporteinrichtungen schließen.
Mehrere Bundesländer kündigten bereits unterschiedliche Verschärfungen an. So soll in Bayern ab nächster Woche ein Lockdown für Ungeimpfte und in Hotspots sogar für alle Bürger gelten. In Sachsen gilt 2G ab Montag auch im Einzelhandel – mit Ausnahme von Supermärkten, Apotheken und Drogerien. RKI-Präsident Lothar Wieler mahnte eine strikte Einhaltung der Regeln an: „Es muss Schluss sein mit dieser Laissez-faire-Haltung.“
3G am Arbeitsplatz
Arbeitnehmer dürfen nur noch mit Impf-, Genesenen- oder tagesaktuellem Testnachweis (oder einem maximal 48 Stunden alten PCR-Test) an den Arbeitsplatz kommen. Der Arbeitgeber muss das kontrollieren – sonst können Bußgelder verhängt werden.
Wer keinen Nachweis vorlegt und deshalb nicht arbeiten kann, muss damit rechnen, dass der Arbeitgeber ihm die versäumte Zeit vom Lohn abzieht. Im schlimmsten Fall kann die Kündigung drohen. Als Testnachweis gilt nur ein dokumentierter Test. Zudem gibt es wieder eine Pflicht für den Arbeitgeber, die Arbeit im Homeoffice anzubieten. Das gilt aber nur, wenn keine betrieblichen Gründe entgegenstehen.
Impfpflicht in Pflege und Gesundheit
Die Bundesländer fordern „schnellstmöglich“ eine Impfpflicht für Mitarbeiter von Alten- und Pflegeheimen und Krankenhäusern. Notwendig ist dafür jedoch ein Gesetz, das noch erarbeitet und vom Bundestag beschlossen werden muss. Eine Mehrheit gibt es dort aber nicht, da sich die Ampelparteien bisher nicht einigen konnten.
Der Deutsche Pflegerat lehnt eine Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen ab und auch der Pflegeverband bpa rechnet nur mit einer „überschaubaren Wirkung“, wenn Besucher und Angehörige nach wie vor ungeimpft sein können.
Pflegebonus
Bund und Länder haben sich für einen Pflegebonus ausgesprochen, jedoch keine konkrete Summe festgelegt. „5000 Euro plus x für Intensivpflegekräfte wäre angemessen“, fordert Spahn. Entscheiden müssen aber die Ampelparteien, die sich bisher bedeckt halten.
3G im Verkehr
Unklar ist, wie die 3G-Regelung im öffentlichen Nah- und Fernverkehr kontrolliert werden soll. „Das Bahnpersonal kann das nicht stemmen“, sagte der Sprecher vom Fahrgastverband Pro Bahn, Karl-Peter Naumann. „Man muss mit höheren Aggressionen rechnen“, argumentiert er. Die Bundespolizei will die Kontrolle aber auch nicht übernehmen: „Wenn das Gesetz sagt, die Bahn und die Betreiber sind verpflichtet zu kontrollieren, dann müssen sie auch kontrollieren“, sagt der Chef der Bundespolizeigewerkschaft Heiko Teggatz und fügt hinzu: „Wir kommen erst dann, wenn ein Verstoß vorliegt.“