Corona-Proteste: Wer Auflagen befolgt, darf auch in der Pandemie demonstrieren
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Trotz Verbots versammelten sich am Sonntag Tausende Anhänger der „Querdenker“-Bewegung in Berlin.
© Quelle: imago images/Sabine Gudath
Berlin. Demonstrationsverbote sind heikel, schränken sie doch das Grundrecht ein, sich – auch spontan und ohne Genehmigung – zum Protest zu versammeln. Ein Recht, auf das es ankommt, wenn der Protest sich gegen die Regierung richtet. Das gilt auch für den vergangenen Sonntag, als in Berlin 5000 Menschen aus ganz Deutschland gegen die Corona-Politik demonstrierten: Der Staat darf das nicht unterdrücken, er muss es ermöglichen.
Dazu gehört aber auch, die Gesundheit und Meinungsfreiheit von Dritten, unbeteiligt oder mit gegenteiliger Meinung, zu schützen. Dafür dürfen die Behörden den Demonstrationen Auflagen erteilen – und bei Verstößen einschreiten.
Nichts anderes ist in Berlin geschehen: Die Polizei hat aus all den Demos der „Querdenker“ gelernt, die alle Auflagen grundsätzlich und gezielt ignorierten und auf deren Durchsetzung aggressiv reagierten. Auch am Sonntag wurden Polizeikräfte und Journalisten angegriffen; gab es Gewaltaufrufe. Obwohl das zum Standard dieser Demos zählt, scheuten sich Behörden und vor allem Gerichte lange, sie zu verbieten.
Das war in Berlin – wo die Szene ja bereits symbolisch den Reichstag stürmen wollte – endlich anders: Weil absehbar war, dass die „Querdenker“ keine Auflagen dulden, sollten sie nicht marschieren. Der Staat muss Demonstrationen ermöglichen, er muss sich aber nicht dumm stellen.
Alle Demos werden gleich behandelt
Es ist böswillig, wenn Kritiker diesen Zusammenhang nun ignorieren. Ja, es gab – neben vielen erlaubten Corona-Protesten – zuvor andere Großdemos in Berlin, darunter die gegen die Diskriminierung Homosexueller am Christopher Street Day. Doch auch die wurde nur mit Auflagen erlaubt, für deren Bruch im Vorfeld nichts sprach und die auch überwiegend befolgt wurden, wie Aufnahmen klar zeigen. Wo es gelegentlich anders war, drohte die Polizei auch hier mit Auflösung.
Man kann streiten, ob Maskenpflicht an der frischen Luft nötig ist. Ob Verbote falsch sind, weil die Polizei Demos auf angemeldeten Bahnen besser überblicken kann.
Fakt ist aber: Wer Auflagen befolgt, darf auch in der Pandemie demonstrieren. Künftige Demoverbote und -auflösungen verhindern können und müssen also die sogenannten „Querdenker“ selbst.