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Der fatale Fehler in der Pandemie

Tische und Stühle stehen in München vor einem geschlossenen Brauhaus.

Tische und Stühle stehen in München vor einem geschlossenen Brauhaus.

Berlin. Rückblickend wird man eines Tages über den Pandemieverlauf in Deutschland wahrscheinlich sagen, dass die fehlende Entschlusskraft für einen zweiten konsequenten Lockdown ein fataler Fehler war. Dieser Missstand sorgt dafür, dass wir gefühlt in einem Dauerlockdown hängen, ohne bei der Corona-Bekämpfung entscheidend voranzukommen.

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Auch die nun immer schneller laufende Impfkampagne und die inzwischen überall vorhandenen Schnelltests können die Dynamik des aktuellen Infektionsgeschehens nicht stoppen. Dafür braucht es noch einmal Disziplin.

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Das erste Versäumnis passierte Ende Oktober, als Bund und Länder die Wucht der zweiten Welle komplett unterschätzt haben und nur halbherzig Maßnahmen ergriffen, die in der Bevölkerung wie ein Augenzwinkern ankamen. Um Weihnachten herum vermied man abermals ein konsequentes Vorgehen, weil eben Weihnachten war. Und der Versuch der Osterruhe, die dann ersatzlos entfiel, dürfte in der Bevölkerung endgültig den Eindruck hinterlassen haben, dass die Verantwortlichen in Bund und Ländern selbst nicht als sinnvoll erachten, was sie beschließen.

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Infektionszahlen steuern auf neuen Rekord zu

Erschwerend kommt hinzu, dass zahlreiche Länderchefs oft genug nicht umgesetzt haben, wofür sie tags zuvor im Kreis der Ministerpräsidentenkonferenz ihre Hand gehoben hatten. Derweil spitzt sich die Lage zu. Die Infektionszahlen steuern auf einen neuen Rekord zu. Die Intensivstationen füllen sich. Und die Ansteckungsrate steigt.

Es ist dramatisch, dass Bund und Länder seit Mitte März vor der Notbremse stehen und keiner die Kraft hat, sie zu ziehen. Man stelle sich das einmal vor: Ein Zug rast ins Unglück, während etliche Menschen vor dem roten Hebel stehen und keiner die Entschlusskraft hat, die sofortige Bremsung auszulösen.

Ja, es gibt viele juristische und soziale Argumente, die man gegen das Infektionsschutzgesetz vortragen kann. Eine besondere Härte sind die Ausgangssperren, weil mit ihnen auch etliche absurde Einschränkungen verbunden sind – wie das Verbot eines Spaziergangs am späten Abend.

Appelle allein verhallen inzwischen

Unsere europäischen Nachbarn haben solche Ausgangssperren allerdings immer wieder verhängt, viele schon in der ersten Welle. In Deutschland war das in der ersten Welle nicht nötig, weil die Bürgerinnen und Bürger sich vorbildlich an die Kontaktbeschränkungen gehalten haben. Doch Appelle allein verhallen inzwischen.

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Die Notbremse wäre eine gute Idee gewesen, wenn sie denn irgendwie, irgendwo und irgendwann jemand mal gezogen hätte. Stattdessen droht nun das Infektionsschutzgesetz zu einer umstrittenen und komplizierten Gebrauchsanweisung zum Einsatz der Notbremse zu werden, mit der sich die Gerichte befassen werden, während sich das Virus mit rasender Geschwindigkeit weiter verbreitet.

Genese des Infektionsschutzgesetzes erinnert an Corona-Warn-App

Die Genese des Infektionsschutzgesetzes erinnert fatal an die Entwicklung der Corona-Warn-App. Es wird so lange darüber debattiert und werden Bedenken ausgeräumt, bis das Ding so zahnlos ist, dass es nicht mehr wirken kann.

Es bleibt die bange Frage, was passieren muss, damit Bund und Länder die Notbremse ziehen? Muss die Zahl der Toten erst wieder über 1000 steigen? Müssen die Intensivstationen wegen Überfüllung einen Aufnahmestopp bekannt geben? Muss wirklich jeder jemanden persönlich kennen, der an Covid-19 gestorben ist oder an den Langzeitfolgen dieser tückischen Viruserkrankung leidet? Das kann doch nicht das Ziel sein.

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Als im Dezember vom Licht am Ende des Tunnels die Rede war, war dies ein zu frühes Versprechen. Doch nun, Mitte April, da die Impfkampagne im Gang ist, braucht es nur noch einen Endspurt, noch diesen einen harten Lockdown. Dann führen die warme Jahreszeit, die Impfungen und die Tests zurück ins normale Leben.

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