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Deutsche Bahn will ab 8. Dezember auch Schaffner 3G im Nahverkehr kontrollieren lassen

Flächendeckende Kontrollen der 3G-Regeln im Nah- und Fernverkehr scheinen nur schwer möglich.

Flächendeckende Kontrollen der 3G-Regeln im Nah- und Fernverkehr scheinen nur schwer möglich.

Berlin. Seit zwei Wochen gilt im Nah- und Fernverkehr die 3G-Regeln. Fahrgäste müssen also nachweisen, geimpft, genesen oder getestet zu sein. Von Beginn an wurden die Ampelparteien für ihren Beschluss kritisiert. Er sei nicht durchdacht, und es sei nicht klar geregelt, wer die Nachweise kontrollieren soll, sagte etwa der Fahrgastverband Pro Bahn dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND).

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Inzwischen scheint klar: Flächendeckend kann das nicht kontrolliert werden. Das bestätigt auch eine Pressemitteilung der Deutschen Bahn (DB), in welcher der Konzern erste Einblicke und Zahlen zu den Kontrollen liefert.

DB kontrolliert stichprobenartig 150.000 Fahrgäste

So sind nach Angaben der DB seit dem 24. November insgesamt 150.000 Fahrgäste stichprobenartig auf einen Nachweis kontrolliert worden. „Lediglich rund 200 Personen konnten keinen 3G-Nachweis erbringen und mussten den Zug verlassen“, heißt es in der Mitteilung. Damit liege der Anteil der Fahrgäste ohne 3G-Nachweis im „Promillebereich“, heißt es weiter. In Einzelfällen sei bei uneinsichtigen Fahrgästen die Bundespolizei hinzugezogen worden.

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Insgesamt zieht die DB aber ein positives Fazit der Kontrollen: „Die neue 3G-Regel wird durch die Fahrgäste begrüßt und breit akzeptiert. Das zeigen unsere Kontrollen. Das ist ein wirklich gutes Signal, sowohl für die Pandemiebekämpfung als auch für unsere Mitarbeitenden in den Zügen. Auch für sie ist diese vierte Welle einmal mehr ein enormer Kraftakt“, sagt Hans-Hilmar Rischke, Leiter Konzernsicherheit der Deutschen Bahn.

Im Fernverkehr seien so etwa 400 Fahrten kontrolliert worden. Insgesamt seien mit den Kontrollen 4200 Mitarbeitende der DB-Sicherheit und weitere 5000 DB-eigene oder beauftragte Sicherheitsfirmen beschäftigt gewesen. Zudem würden die Kontrolleure regelmäßige Deeskalations- und Verhaltenstrainings absolvieren. Übergriffe seien der DB laut eines Sprechers nicht bekannt.

Flächendeckende Kontrollen scheinen nicht möglich zu sein

Jedoch verweist die DB auch darauf, dass es sich lediglich um stichprobenartige Kontrollen handelt. So teilt der Konzern auf RND-Nachfrage mit, dass im täglichen Fernverkehr insgesamt 250.000 Bürger unterwegs seien. Das bestätigt auch der Bundesvorsitzende des Fahrgastverbands Pro Bahn, Detlef Neuß, dem RND: „Flächendeckende Kontrollen sind nicht möglich“, sagt er.

Im Fernverkehr ist das Ansteckungsrisiko laut Neuß generell gering. Er bezieht sich dabei auf etliche Studien, die zu dem selben Ergebnis kämen. Zudem sind stichprobenartige Kontrollen im Fernverkehr durchaus möglich – insbesondere auf Strecken mit langer Fahrtzeit zwischen zwei Bahnhöfen. Die Gefahr liegt laut Pro-Bahn-Chef eher im öffentlichen Nahverkehr, bei S- und U-Bahnen.

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„Die Risiken sind bei überfüllten S- und U-Bahnen höher als im Fernverkehr – und genau dort kann nicht kontrolliert werden“, sagt Detlef Neuß. Hier halte er es für sinnvoll, etwa an Ein- und Ausgängen von Bahnhöfen zu kontrollieren. Flächendeckend sei dies aber nicht möglich.

Derweil begrüßt Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, die 3G-Regel im Verkehr. „Wer mitfahren will braucht – neben einem gültigen Ticket – Maske und 3G-Nachweis“, sagt er dem RND. Er setzt sich etwa für Schwerpunktkontrollen ein.

Die Regeln zu kontrollieren, sei Aufgabe der jeweiligen Verkehrsunternehmen. Die Bundespolizei und städtischen Ordnungsämter könnten bei Bedarf helfen. „Dazu werden zum Beispiel bestimmte Tage für Schwerpunktkontrollen verabredet. Alle Fahrgäste müssen damit rechnen, unangemeldet kontrolliert zu werden“, sagt Helmut Dedy.

Wer ohne 3G-Nachweis erwischt wird, muss mit einem Bußgeld in Höhe von mehreren Tausend Euro rechnen.

Künftig soll in Regionalzügen kontrolliert werden

Ab dem 8. Dezember soll die 3G-Regel auch verstärkt in Regionalzügen kontrolliert werden. Dies geht aus einer internen Dienstanweisung hervor, die dem RND vorliegt. Daraus geht hervor, dass die Fahrgäste seit dem 24. November bis zum 7. Dezember mit Pflichtansagen durch das Zugpersonal dafür sensibilisiert würden.

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Ab Mittwoch, dem 8. Dezember, sollen sich Kundenbetreuerinnen und Kundenbetreuer im Nahverkehr laut der Dienstanweisung dann aber auch aktiv den jeweiligen Nachweis zeigen lassen – aber nur zu zweit oder in Begleitung der DB-Sicherheit.

Der konzerninterne Sicherheitsdienst kontrolliert bereits jetzt stichprobenartig auch im Regionalverkehr, betont die Bahn.

„Führen Sie die Pflichtansage im Zug durch und weisen Sie auf die 3G-Pflicht hin. Sofern Ihre Zugfahrt durch Kollegen oder Kolleginnen der DB Sicherheit begleitet wird oder Sie [...] mindestens zu zweit im Zug sind, lassen Sie sich im Rahmen der Fahrscheinkontrolle grundsätzlich die 3G-Nachweise der Reisenden in Verbindung mit einem Ausweisdokument vorzeigen“, heißt es in der Dienstanweisung.

Derweil drängt die SPD-Bundestagsfraktion darauf, dass die Kräfte des DB-Sicherheitsdienstes nicht vorrangig im Fernverkehr, sondern auch gleichermaßen in Regionalzügen eingesetzt werden sollen. Oft ist in Regionalzügen nur ein Kundenbetreuer vor Ort. Laut der Dienstanweisung sollen sie die 3G-Regel aber immer zu zweit kontrollieren.

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