Deutschlands höchstes Gericht auf Abwegen
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Hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mehr zu sagen als der Europäische Gerichtshof in Luxemburg? Das EZB-Urteil vom Mai 2020 liest sich so.
© Quelle: imago images/Steinach
Was ist zu halten vom Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland, das die EU-Kommission jetzt in Gang setzt?
Der CSU-Europaabgeordnete Markus Ferber spricht von purer „Prinzipienreiterei“. Eigentlich hat er sogar recht. Es geht tatsächlich ums Prinzip. Allerdings um ein sehr wichtiges.
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Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil von Anfang Mai 2020 zwei Institutionen der EU vorgeworfen, jenseits ihrer rechtmäßigen Macht („ultra vires“) gehandelt zu haben: der Europäischen Zentralbank (EZB), die Milliardenprogramme zu Anleihekäufen auflegte, und dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), der die Rechtmäßigkeit des Handelns der EZB feststellte.
Das Problem ist: Mit diesem Urteil haben die deutschen Richter ihrerseits über den Rand gemalt. Ein nationales Gericht, das allen Ernstes glaubt, sich über die EU-Institutionen erheben und über sie urteilen zu können, begibt sich auf Abwege.
An dieser Stelle stößt man tatsächlich schnell vor zur Bedeutung des Prinzipiellen – nicht nur in der Juristerei, sondern auch in der Politik: Wie wohl soll man in Polen oder Ungarn den Vorrang des Gemeinschaftsrechts durchsetzen, wenn auch deutsche höchste Richter sich dazu hinreißen lassen, mit Blick auf die Kollegen vom EuGH einfach mal die Daumen nach unten zu drehen?
Ein Warnhinweis aus Warschau
Ein Tiefpunkt war erreicht, als die Karlsruher Richter in ihr Urteil schrieben, die Argumentation des Europäischen Gerichtshofs sei „schlechterdings nicht mehr nachvollziehbar“. War den höchsten deutschen Richtern nicht klar, was solche Aufwallungen eines nationalen Gerichts im täglich wieder neuen heiklen Zusammenfluss europäischer Stimmungen und Strömungen auszulösen vermögen?
Wer noch einen Warnhinweis benötigt, kann die Reaktion etwa des polnischen Ministerpräsidenten Mateusz Morawiecki betrachten, der den Karlsruher Spruch längst zu einem der wichtigsten Urteile in der Geschichte der Europäischen Union hochjubelte: Das Urteil mache deutlich, „dass die einzelnen Mitgliedsstaaten bestimmen, wo für die Organe der EU die Kompetenzgrenzen liegen“.
Karlsruhe muss sich korrigieren
Jeder einzelne Staat soll definieren dürfen, was die Gemeinschaft der 27 tun kann und was nicht? Mit Verlaub: Wer das zu Ende denkt, macht aus der Europäischen Union nach und nach einen Trümmerhaufen.
So geht es nicht. Karlsruhe muss sich, auch wenn es schwerfällt, korrigieren. Fällig ist jetzt eine Zusicherung, künftig zum Vorrang des Gemeinschaftsrechts zurückzukehren und die Autorität des EuGH zu stärken.
Die Kommission ist nun mal Hüterin der europäischen Verträge – und tut jetzt, was sie tun muss.