Die elektronische Patientenakte startet ohne Mehrwert
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Mit der elektronischen Patientenakte sollen Versicherte ihre Gesundheitsdaten selbst verwalten können.
© Quelle: picture-alliance/ dpa/dpaweb
Berlin. Die jahrelang geplante elektronische Patientenakte startet zum 1. Januar. Einen Mehrwert werden die Versicherten vorerst aber nicht spüren. Das erste Quartal des Jahres ist von der Bundesregierung zur „Testphase“ erklärt worden. In dieser Zeit können die Versicherten zwar bereits von ihren Kassen Zugänge zu einer elektronischen Patientenakte erhalten. Sie können aber noch nicht Werte, Befunde und Arzneimittel speichern lassen.
Erst ab Anfang April sollen rund 200.000 niedergelassene Mediziner, Apotheker und Krankenhäuser mit der elektronischen Patientenakte verbunden werden, hieß es aus dem Bundesgesundheitsministerium. Ab dem 1. Juli sind diese Leistungserbringer gesetzlich verpflichtet, sich an das System der elektronischen Patientenakte anzuschließen. Wer den Service nicht bietet, dem drohen Honorarkürzungen.
Auch Impfausweis soll digital abrufbar sein
Grundsätzlich soll es Versicherten möglich sein, alle relevanten Gesundheitsdaten von Röntgenbildern bis hin zu Notfalldaten zu speichern. Ab 2022 sollen zudem Impfausweis, Mutterpass, das Untersuchungsheft für Kinder und das Bonusheft für Zahnarztbesuche digital abrufbar sein. Die von den Versicherten selbst verwalteten Daten sollen auch dazu beitragen, die Behandlung durch verschiedene Ärzte und andere Heilberufe zu erleichtern und zu koordinieren.
Die Versicherten selbst können zudem auch Werte wie zum Beispiel tägliche Blutdruck- und Blutzuckermessungen hinterlegen können. Die Versicherten behalten die Hoheit über ihre Daten und können in der Arztpraxis oder in der Apotheke entscheiden, ob und welche Daten sie freigeben. Weder Krankenkassen noch Arbeitgeber sollen Zugriff auf die Daten bekommen können.
Krankenhäuser und Praxen sind noch nicht startklar
Bitmarck-Geschäftsführer Andreas Strausfeld mahnt mehr Aufklärung an. „Bei der Einführung der elektronischen Patientenakte benötigt es nach wie vor eine übergreifende Kommunikation, damit die Versicherten wissen, was wirklich kommt“, sagt er. Hinzu komme, „dass zwar die Krankenkassen ihre Hausaufgaben erledigt haben, aber viele Leistungserbringer wie Krankenhäuser und Arztpraxen“ noch nicht startklar für die elektronische Patientenakte seien.
Er bemängelt: „Sinnvoll wäre es gewesen, die Politik hätte auch hier eine Pflicht zur Umsetzung der elektronischen Patientenakte zum 1. Januar 2021 festgesetzt.“ Eigentlich hätte ja auch die elektronische Krankschreibung zum 1. Januar an den Start gehen sollen. Das gelinge nun nicht, betonte Strausfeld. Das Unternehmen Bitmarck ist IT-Dienstleister der Krankenkassen.
Ursprünglich sollte die elektronische Gesundheitskarte, die jeden gesetzlich Versicherten ausweist, Datenträger für die Patientenakte werden. Diese Planung liegt allerdings mehr als ein Jahrzehnt zurück. Seit 2004 arbeitet das Gesundheitsministerium an einem System der digitalen Informationsspeicherung von Gesundheitsdaten.
Für die Versicherten ist die Patientenakte freiwillig
Seitdem ist die technische Entwicklung rasant vorangeschritten. Nun werden die Versicherten ihre Daten in Apps verwalten. Damit aber droht auch Wildwuchs. „Wichtig ist, dass die elektronische Patientenakte zur zentralen Drehscheibe wird. Es wäre nicht sinnvoll, wenn die Versicherten am Ende fünf oder mehr Apps hätten, mit denen sie von der Krankschreibung bis zu Heilplänen ihre Gesundheitsdaten verwalten“, mahnte Strausfeld. Er betonte: „Wir brauchen einen integrativen Ansatz. Die Services müssen zusammengefasst werden.“
Während die Leistungserbringer im Gesundheitswesen ab Mitte 2020 verpflichtet sind, den Patienten ihre Daten digital zugänglich zu machen, können die Versicherten frei entscheiden, ob sie eine elektronische Patientenakte führen wollen. Einen Automatismus gibt es für die Versicherten nicht.