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Einigung mit Namibia – echte Entschädigung hätte teuer werden können

Zwei Herero in Namibia.

Zwei Herero in Namibia.

Berlin. Es ist eines der großen Verbrechen in der deutschen Kolonialgeschichte: 70.000 Herero und Nama brachten die kaiserlichen Truppen zwischen 1904 und 1908 im damaligen Deutsch-Südwestafrika, dem heutigen Namibia, um. Die beiden Stämme wurden nahezu ausgerottet.

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100 Jahre hat Deutschland gebraucht, bis sich die Regierung dafür erstmals entschuldigte – Kanzler und Außenminister übernahmen das 2004 allerdings nicht selbst, sondern schickten die damalige Entwicklungshilfeministerin Heidemarie Wieczorek-Zeul vor.

Fast 20 weitere Jahre hat es gedauert, bis nun eine Wiedergutmachung vereinbart worden ist. 1,1 Milliarden Euro sollen innerhalb von 30 Jahren an Namibia gehen, also rund 30 Millionen Euro pro Jahr. Sie sollen vornehmlich in Siedlungsregionen von Herero und Nama investiert werden. Eine „Geste der Anerkennung des unermesslichen Leids“ nennt das Außenminister Heiko Maas. Er verweist darauf, dass man jetzt ganz offiziell und „ohne Schonung und Beschönigung“ von Völkermord in Namibia spreche.

Der Bundesaußenminister Heiko Maas (SPD).

Der Bundesaußenminister Heiko Maas (SPD).

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Das ist ein überfälliger Fortschritt. Und natürlich wird es nicht schaden, wenn die Entwicklungshilfe durch einen weiteren Fonds ergänzt wird. Insofern ist die Einigung mit der namibischen Regierung durchaus historisch zu nennen – allerdings in einem doppelten Sinn.

Denn Maas machte gleich auch klar, was die „Geste“ nicht beinhaltet: Rechtliche Ansprüche auf Entschädigung ließen sich daraus nicht ableiten.

Das hat einen Grund: Hätte Deutschland sich zu Reparationszahlungen an die Nachfahren der Opfer bereit erklärt wäre es ein Präzedenzfall auch für andere ehemalige Kolonialmächte gewesen, der viele Verfahren nach sich gezogen hätte.

Es hätte teuer werden können für Deutschland, Großbritannien, die Niederlande, Belgien, Frankreich und andere. So weit geht die Bereitschaft, für vergangene Gräueltaten des eigenen Staates geradezustehen, dann doch nicht.

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