Endergebnis der Berlin-Wahl veröffentlicht - Anfechtungen nun möglich
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Eine Wählerin wirft den Stimmzettel für das Berliner Abgeordnetenhaus und die Bezirksverordnetenversammlung im Wahllokal im Evangelischen Gymnasium zum Grauen Kloster in Berlin-Schmargendorf in die Urne. (Archivbild)
© Quelle: Christoph Soeder/dpa
Berlin. Viereinhalb Wochen nach der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus ist das Endergebnis am Donnerstag im Berliner Amtsblatt veröffentlicht worden. Damit kann die Wahl, die von zahlreichen Pannen und organisatorischen Problemen geprägt war, nunmehr angefochten werden.
Angesichts des Ausmaßes der Unregelmäßigkeiten am Wahltag ist mit einer ganzen Reihe von Einsprüchen beim Berliner Verfassungsgerichtshof zu rechnen. Sowohl die Landeswahlleitung als auch Vertreter der AfD, der Freien Wähler und der Satirepartei Die Partei haben das bereits angekündigt.
Einsprüche sind binnen eines Monats möglich, also bis 28. November. Anschließend muss der Verfassungsgerichtshof die Vorgänge eingehend prüfen und entscheiden, ob die Wahl teilweise oder gegebenenfalls sogar in Gänze für ungültig erklärt und wiederholt werden muss. Das Verfahren dürfte einige Monate in Anspruch nehmen.
Unregelmäßigkeiten in 207 Wahllokalen
Am 26. September konnten die Menschen in Berlin bei den Wahlen zum Bundestag, zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen sowie bei einem Volksentscheid zur Enteignung großer Wohnungsunternehmen ihre Kreuzchen machen.
Im Zusammenhang mit der Wahl des Abgeordnetenhauses gab es laut Landeswahlausschuss in 207 von 2257 Wahllokalen Unregelmäßigkeiten. Dabei handelte es sich unter anderem um falsche oder fehlende Stimmzettel und zeitweise Unterbrechungen des Wahlgeschehens.
Vor vielen Wahllokalen bildeten sich lange Schlangen. Drei Viertel der Lokale hatten länger geöffnet als üblich, so dass Wähler, die bis 18.00 Uhr vor Ort waren, noch ihre Stimmen abgeben konnten.
RND/dpa