Erneute Niederlage für Trumps Einreiseverbot

US-Präsident Donald Trump.

US-Präsident Donald Trump.

Seattle. Ein US-Berufungsgericht hat das bereits vom obersten US-Gerichtshof verwässerte Einreiseverbot der Trump-Regierung zusätzlich geschwächt. Es könne nicht gegen Großeltern, Cousinen, Cousins und Menschen mit ähnlich engen Familienverhältnissen angewendet werden, erklärte ein Gremium aus drei Richtern des Neunten Bundesberufungsgerichts am Donnerstag (Ortszeit). Die Regierung habe nicht überzeugend darlegen können, warum eine Schwiegermutter als sogenannte Bona-Fides-Verbindung gelte, Großeltern aber beispielsweise nicht, erklärte das Gericht. Das US-Justizministerium kündigte an, die Entscheidung anzufechten.

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Zudem könne Flüchtlingen, welche bereits von einer für die Umsiedlung zuständigen Behörde akzeptiert wurden, nicht die Einreise verweigert werden, erklärte das Gericht. Die Entscheidung soll bereits in fünf Tagen in Kraft treten und nicht wie gewöhnlich in frühestens 52. Eine Verzögerung würde viele Flüchtlinge „erheblich gefährden“, betonten die Richter.

US-Justizministerium will gegen Entscheidung vorgehen

Mit seinem Urteil bestätigte das Bundesberufungsgericht die Ansicht eines Richters in Hawaii, nach dem die Vorgaben der US-Regierung, welche Familienangehörige in den USA für die Beantragung eines Visums vorgebracht werden dürfen, zu eng seien. Laut bisheriger Vorschrift müssen Antragssteller eine Beziehung zu Eltern, Ehepartnern, Kindern, Schwiegersohn oder -tochter oder Geschwistern in den Vereinigten Staaten nachweisen. Großeltern, Enkel, Tanten, Onkel, Nichten und Neffen, Cousins, Schwager oder Schwägerin sowie Verlobte galten nicht als enge Verwandte.

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Bei den Herkunftsländern der vom Einreiseverbot betroffenen Menschen handelt es sich um Syrien, Sudan, Somalia, Libyen, Iran und Jemen. Das Einreiseverbot trat am 30. Juni in Kraft, nachdem der Supreme Court die Anordnung von Präsident Trump teilweise genehmigt hatte.

Das US-Justizministerium kündigte an, gegen die Entscheidung vorgehen zu wollen. Der Oberste Gerichtshof habe bereits zuvor die Urteile niedrigerer Gerichte korrigiert. Deshalb werde sich das Ministerium nun erneut an den Supreme Court richten, um sicherzustellen, dass die Exekutive das Land schütze, hieß es in einer Erklärung.

Von RND/ap

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