EU: Beschlussverfahren für neue Russland-Sanktionen beginnt

Bereits am Dienstag könnte die EU neue Sanktionen gegen russische Beteiligte an der Inhaftierung von Alexej Nawalny verhängen.

Bereits am Dienstag könnte die EU neue Sanktionen gegen russische Beteiligte an der Inhaftierung von Alexej Nawalny verhängen.

Brüssel/Moskau. Die EU hat das Beschlussverfahren für die geplanten Sanktionen wegen der Inhaftierung des russischen Kremlkritikers Alexej Nawalny eingeleitet. Die Strafmaßnahmen gegen russische Verantwortliche treten damit höchstwahrscheinlich an diesem Dienstag in Kraft. Das bestätigten Diplomaten der Nachrichtenagentur dpa.

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Da es zuletzt Konsens für das Vorgehen gegeben habe, sei das am Montagvormittag eingeleitete schriftliche Verfahren nur noch eine Formalie, hieß es. Schon nach dem Mordanschlag auf Nawalny hatte die EU im vergangenen Jahr Sanktionen gegen Russland erlassen.

Als mögliche Betroffene der neuen Sanktionen gelten der russische Generalstaatsanwalt Igor Krasnow und der Chef des zentralen Ermittlungskomitees Alexander Bastrykin. Zudem werden auch der Chef des Strafvollzugsdienstes, Alexander Kalaschnikow, sowie der Befehlshaber der Nationalgarde, Viktor Solotow, genannt.

Der russische Vize-Außenminister Alexander Gruschko sagte, die neuen Strafmaßnahmen kämen nicht überraschend. „Es wird eine Reaktion von unserer Seite geben. Die EU geht weiter einen unrechtmäßigen Weg, das ist eine absolute Sackgasse.“ Russland reagierte auf Sanktionen der EU in der Vergangenheit etwa mit Einreisesperren gegen leitende Beamte.

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Neues Sanktions-Instrument soll genutzt werden

Zur Verhängung der EU-Strafmaßnahmen soll erstmals ein neues, im vergangenen Jahr in Brüssels geschaffenes Sanktionsinstrument genutzt werden. Dieses ermöglicht es, in der EU vorhandene Vermögenswerte von Akteuren einzufrieren, die schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen begehen oder davon profitieren. Zudem würden unter anderem EU-Einreiseverbote verhängt.

Der Kremlkritiker Nawalny war Anfang Februar in Moskau zu Lagerhaft verurteilt worden. Er soll mehrfach gegen Bewährungsauflagen in einem früheren Strafverfahren von 2014 wegen Betrugs und Veruntreuung von Geldern verstoßen haben. Die EU hält das Urteil für unzulässig, weil Nawalny sich nach einem Nervengift-Anschlag auf ihn mehrere Monate in Deutschland behandeln lassen musste. Sie vermutet, dass der Oppositionspolitiker politisch kalt gestellt werden soll.

RND/dpa

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