EuGH erklärt erneut Teile des Asylsystems in Ungarn für rechtswidrig
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Ungarns Ministerpräsident Viktor Orban bei einem EU-Gipfel (Archivfoto).
© Quelle: John Thys/AFP Pool/AP/dpa
Luxemburg. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat erneut Teile des restriktiven Asylsystems in Ungarn für rechtswidrig erklärt. Es sei unzulässig, dass Ungarn illegal im Land befindliche Migranten abschiebe, ohne den Einzelfall zu prüfen, befand das höchste EU-Gericht am Donnerstag (Rechtssache C-808/18). Somit verstoße das Land gegen Verpflichtungen aus der EU-Richtlinie für Rückführungen.
Hintergrund ist eine Klage der EU-Kommission gegen die Asylregeln der rechtsnationalen Regierung von Ministerpräsident Viktor Orban. Nach Einschätzung der für die Einhaltung von EU-Recht zuständigen Behörde ist nicht gewährleistet, dass Rückkehrentscheidungen einzeln erlassen werden und die Migranten Informationen über Rechtsbehelfe erhalten.
Es bestehe die Gefahr, „dass Migranten ohne die entsprechenden Garantien und unter Verstoß gegen den Grundsatz der Nichtzurückweisung rückgeführt werden“. Der EuGH gab der EU-Kommission nun weitgehend Recht. Die ungarischen Behörden beachteten nicht die vorgesehenen Verfahren und Garantien.
Einige Asylregeln schon geändert
Andere Asylregeln, gegen die die EU-Kommission gleichfalls geklagt hatte, hat die rechtsnationale Regierung von Ministerpräsident Viktor Orban bereits geändert; allerdings leitete die EU-Kommission daraufhin ein neues Verfahren gegen Budapest ein.
Die Klage der EU-Kommission richtete sich auch gegen die mittlerweile geschlossenen Transitlager sowie die bis vor Kurzem gültigen Asylverfahren an der Grenze zu Serbien. Die Transitlager erklärte der EuGH in einem anderen Verfahren bereits im Mai für rechtswidrig. Daraufhin schloss Ungarn die Lager und führte neue Regeln ein.
Sie sehen vor, dass Schutzsuchende nicht mehr an der Grenze zu Serbien Asyl beantragen können, sondern in Ungarns Botschaften in Belgrad oder Kiew vorstellig werden müssen. Dort können sie dann eine Absichtserklärung auf Stellung eines Asylantrags einreichen. Der Betroffene bekommt dann möglicherweise einmalig die Erlaubnis, nach Ungarn einzureisen. Gegen diese Regeln hat die EU-Kommission im Oktober ein neues Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, weil der Zugang zum Asylverfahren nicht gewährleistet sei.
Der EuGH hat in diesem Jahr schon mehrfach in politisch brisanten Fällen gegen die restriktiven Asylregeln Ungarns entschieden.
RND/dpa