Europäischer Gerichtshof: Familien aus EU, Kenia und Fidschi scheitern mit Klimaklage
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Der Europäische Gerichtshof hat eine Klage mehrerer Familien zu den EU-Klimazielen abgewiesen.
© Quelle: Arne Immanuel Bänsch/dpa
Luxemburg. Einzelpersonen können nicht gegen die Klimagesetze der Europäischen Union klagen, um strengere Ziele zu erwirken. Der Europäische Gerichtshof wies am Donnerstag in Luxemburg die Klagen mehrerer Familien aus EU-Staaten sowie aus Kenia und Fidschi in letzter Instanz ab. Der Rechtsweg stehe Einzelnen nicht offen, wenn diese nicht individuell von der Gesetzgebung betroffen seien, hieß es zur Begründung.
Geklagt hatten die Familien gegen ein Gesetzespaket aus dem Jahr 2018, weil ihnen das damals gesetzte Klimaziel für 2030 - 40 Prozent weniger Treibhausgase als 1990 - im Kampf gegen die globale Erwärmung zu gering war. Sie wollten, dass mindestens eine Reduktion von 50 bis 60 Prozent festgeschrieben wird. Die Kläger aus den Bereichen Landwirtschaft und Tourismus argumentierten, dass sie in Folge des Klimawandels starke Einbußen erleiden würden.
Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hatte die Klage in erster Instanz schon 2019 mit der Begründung abgelehnt, dass die Familien und der Verband die Kriterien für eine Behandlung des Falls nicht erfüllten. Auch die Tatsache, dass einzelne Personen vom Klimawandel stärker eingeschränkt seien als andere, reiche nicht aus.
EU-Klimaziele sollen erhöht werden
Der Europäische Gerichtshof bestätigte die Argumentation des Gerichts. Allein das Argument, dass die EU-Gesetzgebung die eigenen Grundrechte verletze, sei für den Rechtsweg nicht ausreichend. Andernfalls würden die Zulässigkeitsvoraussetzungen für Klagen entfallen, wie sie in den EU-Verträgen festgelegt seien.
Unabhängig von dem Fall ist inzwischen klar, dass das EU-Klimaziel für 2030 erhöht werden soll. Die Staats- und Regierungschefs haben eine Reduktion der Treibhausgase um mindestens 55 Prozent im Vergleich zu 1990 vereinbart. Derzeit laufen Verhandlungen mit dem Europaparlament.
RND/dpa