Ex-Kanzler Schröder: Steuerzahler gibt 407.000 Euro für sein Büropersonal aus
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Der ehemalige Bundeskanzler Gerhard Schröder (l) und der amtierende Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) unterhalten sich am 23.11.2016 in Hamburg bei der Eröffnung der Konferenz "The Hamburg Summit - China meets Europe".
© Quelle: picture alliance / Christian Cha
Berlin. Für Personalausgaben im Büro von Altkanzler Gerhard Schröder (SPD) sind im vergangenen Jahr 407 000 Euro aus der Staatskasse geflossen. Das geht aus einer Antwort des Kanzleramts auf eine Anfrage der Linksfraktion hervor, über die zuerst das „Handelsblatt“ berichtete und die auch der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Die Ausgaben beträfen die Bezahlung der Mitarbeiter in Schröders Büro. Ausgaben für Material habe es nicht gegeben, heißt es in der Antwort.
Schröder war von 1998 bis 2005 Bundeskanzler, gilt als langjähriger Freund von Russlands Präsidenten Wladimir Putin und ist Aufsichtsratschef beim staatlichen russischen Energiekonzern Rosneft. Außerdem hat er Führungspositionen bei den Pipeline-Projekten Nord Stream und Nord Stream 2.
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Gerhard Schröder gilt als langjähriger Freund von Russlands Präsidenten Wladimir Putin. Hier umarmen sie sich nach dem WM-Eröffnungsspiel Russland gegen Saudi-Arabien.
© Quelle: Alexei Druzhinin/TASS/dpa
Der Altkanzler hatte zuletzt mit Äußerungen zur Ukraine-Krise für Aufsehen und für Ärger in der eigenen Partei gesorgt: So hatte er etwa die Forderungen der Ukraine nach Waffenlieferungen als „Säbelrasseln“ kritisiert. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) wies später darauf hin, dass Schröder nicht für die Bundesregierung spricht.
Die verteidigungspolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Marie-Agnes Strack-Zimmermann, sagte dem „Handelsblatt“ mit Blick auf Schröder: „Es wäre hilfreich, wenn jemand aus der SPD ihn auffordern würde, freiwillig auf seine staatliche Bürofinanzierung zu verzichten.“ Sie erklärte: „Der Altkanzler ist Lobbyist für Wladimir Putin und die Interessen der russischen Energiewirtschaft.“ Von einer Änderung der Regeln für die Geschäftstätigkeit ehemaliger Bundeskanzler hält sie wenig. „Grundsätzlich ist die Versorgungsregelung für Ex-Bundeskanzler nicht zu beanstanden.“
RND/dpa