E-Paper

Ex-Verfassungsrichter Voßkuhle hält 2-G-Regelung für angemessen

Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle.

Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle.

Berlin. Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, hält mehr Freiheiten für Geimpfte und Genesene für angemessen. In der Wochenzeitung „Die Zeit“ sprach sich der Jurist dafür aus, dass Geimpfte und Genesene „intensiver am öffentlichen Leben teilnehmen“ dürfen als Ungeimpfte. „Wer sich nicht impfen lassen will, muss eben die Konsequenzen tragen“, sagte der Freiburger Verfassungsrechtler. Ihm leuchte das sogenannte „2G-Modell, nach dem zum Beispiel Restaurants oder Kinos selbst entscheiden können, nur Geimpfte und Genesene einzulassen, durchaus ein.“

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Eine allgemeine Impfpflicht sieht Voßkuhle hingegen skeptisch. „Generell halte ich in diesem Zusammenhang wenig von Maßnahmen, die mit Zwang durchgesetzt werden müssen. Bei einer Impfpflicht wäre das ja unvermeidlich - und schon praktisch sehr schwierig.“

RND/dpa

Mehr aus Politik

 
 
 
 
 
Anzeige
Anzeige

Letzte Meldungen

 
 
 
 
 
 
 
 
 

Spiele entdecken