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Fehlerhafte Brief­wahl­unterlagen für Göttinger Kommunal­wahl führen zu Verwirrung

Verschiedene Stimmzettel stecken in einem Stimmzettelumschlag für die Briefwahl. Bei den von der Göttinger Stadtverwaltung verschickten Wahlbenachrichtigungen zur Kommunalwahl am 12. September hat es gleich mehrere Pannen gegeben. (Symbolbild)

Verschiedene Stimmzettel stecken in einem Stimmzettelumschlag für die Briefwahl. Bei den von der Göttinger Stadtverwaltung verschickten Wahlbenachrichtigungen zur Kommunalwahl am 12. September hat es gleich mehrere Pannen gegeben. (Symbolbild)

Göttingen. Fehlerhafte Adressen, doppelte Unterlagen, inkorrekte Wahlanleitungen: Bei den von der Göttinger Stadtverwaltung verschickten Unterlagen zur Briefwahl ist es zur Verwirrung unter vielen Adressaten gekommen, wie das „Göttinger Tageblatt“ berichtet.

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Alle, die Briefwahl beantragt haben, bekamen etwa von der Stadt Göttingen einen „Briefwahl-Wegweiser“. Dieser soll das das Vorgehen bei der Vorauswahl erklären. Fünf kurze Schritte sind dabei zu beachten: „Stimmzettel ankreuzen”, „Stimmzettel in den blauen Umschlag”, „Wahlschein unterschreiben“, „Wahlschein UND verschlossene blauen Umschlag in den roten Umschlag” sowie „Roten Umschlag zukleben und abschicken oder abgeben“.

Offenbar verschickte die Stadtverwaltung aber viele Briefe mit andersfarbigen Wahlumschlägen. Anstatt blauer und roter Umschläge erhielten einige Adressaten so grüne und gelbe.

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Das Referat Statistik und Wahlen sagte auf Nachfrage eines Betroffenen, dass „bedauerlicherweise” bei den ersten Sendungen „farblich falsche Wegweiser“ mit den Wahlunterlagen verschickt worden seien. Den Fehler habe man aber „umgehend“ behoben. Auswirkungen auf die Gültigkeit der Briefwahl soll der Fehler aber nicht haben.

In einer Mitteilung der Stadtverwaltung hieß es laut „Göttinger Tageblatt“, dass eine unrechtmäßige Beantragung von Briefwahlunterlagen mit fehlerhaften Wahlbenachrichtigungen nicht möglich und Mehrfachwahlen durch gesetzliche Kontrollmechanismen ausgeschlossen seien. Die Wahlbenachrichtigung habe einen rein informativen Charakter: Eine Wahlanfechtung durch die sei ebenfalls unmöglich.

Gültig seien folgende Informationen: Die Umschläge zur Briefwahl sind grün und gelb. Die ausgefüllten Stimmzettel müssen die Wähler in den kleineren grünen Stimmzettelumschlag stecken. Der grüne Umschlag kommt dann mit dem unterschriebenen Wahlschein in den größeren gelben Wahlbriefumschlag. So können die Unterlagen in jeden beliebigen Briefkasten der Deutschen Post oder im Briefkasten des Göttinger Rathauses eingeworfen werden.

Auch für die Bundestagswahl am 26. September werden derzeit bereits die Briefwahlunterlagen auf Antrag verschickt.

RND/sic

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