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Flüchtlinge in der Türkei und in Griechenland: Die Fakten

Das sind die Fakten zur Situation an der türkisch-griechischen Grenze.

Das sind die Fakten zur Situation an der türkisch-griechischen Grenze.

Berlin. Die Eskalation an der türkisch-griechischen Grenze hat die Situation der Flüchtlinge an dieser europäischen Außengrenze wieder in die Schlagzeilen gebracht.

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Der Evangelische Pressedienst (epd) nennt nachfolgend einige Zahlen und Fakten zu dem Thema.

Flüchtlinge in der Türkei: Lage, Zahlen, Fakten

Die Türkei ist das wichtigste Aufnahmeland für syrische Flüchtlinge und gewährt aktuell knapp 3,6 Millionen Menschen aus dem Nachbarland temporären Schutz. Nur ein sehr geringer Anteil lebt in den derzeit sieben sogenannten temporären Unterkunftszentren.

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Der überwiegende Teil der Syrer (98 Prozent) ist in Ortschaften im Südosten der Türkei untergebracht sowie in den Regionen Istanbul, Bursa, Izmir und Konya. Dort leben die Menschen unter schwierigen Bedingungen.

Für die Bedürftigsten gibt es zwar Hilfsgelder für Lebensmittel und Mieten. Doch schlägt sich der überwiegende Teil mit Schwarzarbeit oder anderen Niedriglohnjobs durch.

Etwa die Hälfte der Flüchtlinge sind Kinder, von denen rund 680.000 zur Schule gehen. Etwa 400.000 Kinder im Schulalter haben keinen Zugang zu Bildung. Kinderarbeit ist verbreitet und auch die Minderjährigenehe.

Flüchtlinge in Griechenland: Lage, Zahlen, Fakten

Das Land hat mehr als 115.000 Schutzsuchende aufgenommen, gut 74.000 leben auf dem Festland und rund 41.000 auf den Ägäis-Inseln.

Auf dem Festland sind die meisten in Wohnungen vor allem in Athen untergebracht. 80 Prozent der Kinder gehen zur Schule. 5.500 unbegleitete Kinder leben in Griechenland.

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Besonders dramatisch ist die Lage auf den Inseln Lesbos, Kos, Samos, Leros und Chios. Dort leben Menschen, vor allem aus Afghanistan, Syrien und Somalia, in völlig überfüllten Lagern. Berüchtigt ist das Moria-Camp auf Lesbos: Für knapp 3.000 Personen ausgelegt, müssen in dem Lager und auf Feldern außen herum mehr als 20.000 Menschen ausharren.

Die Regierung plant nun, mehrere geschlossene Camps zu errichten: auf den Inseln sowie eines im Norden, wo die seit dem 1. März über die Grenze gelangten Flüchtlinge und Migranten bis zur Abschiebung festgehalten werden sollen.

Menschenrechte: “Die Situation ist nicht vereinbar mit dem Völkerrecht”

Nach Einschätzung des Deutschen Instituts für Menschenrechte ist das aktuelle Vorgehen Griechenlands an der Grenze zur Türkei nicht vereinbar mit völker- und menschenrechtlichen Grundsätzen. Die Erklärung der griechischen Regierung, einen Monat lang keine Asylanträge annehmen zu wollen und ankommende Menschen ohne Prüfung in die Türkei zurückzuschieben, verstößt demnach gegen den Grundsatz der Nicht-Zurückweisung, der unter anderem in der Genfer Flüchtlingskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention verankert ist.

Kinder und Jugendliche dürften überhaupt nur unter strengen Voraussetzungen abgeschoben werden.

Das EU-Türkei-Abkommen

Infolge des Abkommens wurden seit dem 21. März 2016 mehr als 2.000 Menschen aus Griechenland in die Türkei zurückgeschickt. Die meisten stammten aus Pakistan, gefolgt von Syrien und Algerien.

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Fast die Hälfte der Ausgewiesenen hatten nicht ihren Willen bekundet, Asyl in Griechenland beantragen zu wollen, oder haben ihr Asylgesuch zurückgezogen. Das EU-Türkei-Abkommen sieht vor, dass alle Migranten, die unerlaubt von der Türkei auf die griechischen Inseln gelangen, zurückgeschickt werden.

Im Gegenzug erhält Ankara Milliardenhilfen für die Versorgung von Flüchtlingen. Seit 2016 wurden zudem mehr als 26.500 Syrer in EU-Länder umgesiedelt.

“Seebrücke”: Kreise und Städte sind bereit, Flüchtlinge aufzunehmen

In Deutschland gibt es konkrete Angebote zur Aufnahme von Flüchtlingen. Rund 140 Kreise und Städte sind nach Angaben der koordinierenden Organisation “Seebrücke” bereit, zusätzliche Flüchtlinge aufzunehmen, die aus Seenot gerettet wurden oder sich in EU-Grenzländern wie Griechenland befinden.

Die Bundesregierung weist die Forderung der Kommunen zurück, darüber selbst entscheiden zu können, denn für Aufenthaltsfragen ist der Bund zuständig. Bisher wurde kein zusätzlicher Flüchtling aufgenommen.

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Berlin und Thüringen wollen mit einer Bundesratsinitiative erreichen, dass dies auch ohne die Zustimmung des Bundes möglich ist. 46 Städte haben sich außerdem dem Bündnis “Städte Sicherer Häfen” angeschlossen, um ihren politischen Forderungen mehr Gewicht zu verleihen.

RND/epd mey/ps/bm mih


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