Franco A. gibt Waffenbesitz zu: Angeblich auf möglichen Bürgerkrieg vorbereitet

Der Angeklagte Bundeswehroffizier Franco A. soll aus mutmaßlich rechtsextremistischer Motivation Waffen beschafft haben, um Anschläge zu verüben.

Der Angeklagte Bundeswehroffizier Franco A. soll aus mutmaßlich rechtsextremistischer Motivation Waffen beschafft haben, um Anschläge zu verüben.

Frankfurt/Main. Im Prozess gegen einen Bundeswehroffizier unter Terrorverdacht hat der 32 Jahre alte Angeklagte Franco A. am Donnerstag den illegalen Besitz mehrerer Waffen zugegeben, jegliche ihm vorgeworfene Anschlagspläne aber bestritten. Woher er die Waffen bezogen habe und wie er sich ihrer entledigt habe, wollte er allerdings nicht sagen vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt.

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Franco A. muss sich unter anderem wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat verantworten. A. hatte bestritten, Anschläge geplant zu haben und lediglich eingeräumt, unter falschem Namen einen Asylantrag gestellt zu haben.

Die Bundesanwaltschaft wirft dem 32-Jährigen vor, sich eine falsche Identität als syrischer Flüchtling zugelegt zu haben, um die geplanten Anschläge als Terrorakte eines anerkannten Asylbewerbers darzustellen - und so das Vertrauen in die Asylpolitik zu erschüttern.

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In seiner Erklärung am Donnerstag begründete A. sein 15 Monate dauerndes Doppelleben mit Interesse etwa an den Arbeitsmöglichkeiten für Asylbewerber. „Hätte ich den Plan gehabt, jemandem Schaden zuzufügen, hätte ich doch diesen Dokumentationsaufwand nicht betrieben“, sagte er mit Blick auf Handyvideos, in denen er seine Erfahrungen als angeblicher Flüchtling kommentiert hatte.

Während sich A. über die Herkunft und Verbleib der Waffen ausschwieg, begründete er ausführlich die Munition im Keller des Wohnhauses seiner Mutter. Er habe sich für den Fall eines Bürgerkrieges vorbereitet - etwa mit einem Stromaggregat, Lebensmittelrationen, Trinkwasserkanistern, Petroleumlampe und dergleichen, sagte er. In Chatgruppen habe er sich mit Gleichgesinnten ausgetauscht und zugleich in seinen Überzeugungen bestärkt gefühlt.

Bei der Munition habe es sich zu einem großen Teil um Übungsmunition ohne tödliche Wirkung gehandelt, mit den Waffen habe er auf einem öffentlichen Schießstand geübt. „Das spricht nicht die Sprache einer Anschlagsplanung“, argumentierte er.

Dass A. nicht nur seine Sicht der Ereignisse schilderte, sondern sie auch mit Blick auf die Anklage interpretierte, kam beim Gericht nicht allzu gut an ebenso wie die Lücken in der Erzählung. „Die Beweiswürdigung machen wir“, belehrte der Vorsitzende Richter Christoph Koller den Offizier. „So weit sind wir aber noch gar nicht.“

Der Prozess wird am kommenden Dienstag fortgesetzt.

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RND/dpa

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