Selbstbestimmung

Frauenrechte in Deutschland im EU-Vergleich noch ausbaufähig

Der Zugang zu Informationen über Praxen, welche Schwangerschaftsabbrüche vornehmen und mit welcher Methode, soll in Zukunft durch eine Gesetzesänderung einfacher werden.

Der Zugang zu Informationen über Praxen, welche Schwangerschaftsabbrüche vornehmen und mit welcher Methode, soll in Zukunft durch eine Gesetzesänderung einfacher werden.

Brüssel. Frauen werden durch die Rechtslage in Deutschland teils stärker in ihrer Selbstbestimmung eingeschränkt als in anderen EU-Staaten. Das gilt etwa für Schwangerschaftsabbrüche und den Zugang zu Verhütungsmitteln, wie eine Untersuchung des wissenschaftlichen Dienstes des Europäischen Parlaments ergeben hat. Zuerst hatte der „Spiegel“ über die Ausarbeitung im Auftrag des FDP-Europaabgeordneten Moritz Körner berichtet.

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Anders als in vielen anderen EU-Ländern muss sich eine Frau in Deutschland vor einem Schwangerschaftsabbruch von einem Arzt, einer Ärztin oder anerkannten Stellen beraten lassen, damit sie sich nicht strafbar macht. Zudem ist hierzulande eine Wartezeit vorgeschrieben zwischen dem Datum, an dem ein Schwangerschaftsabbruch erstmals beantragt wird, und dem Tag, an dem er vorgenommen wird. Auch eine solche Regel gibt es in mehreren anderen EU-Staaten nicht.

Ferner braucht es für Antibabypillen und Hormonpflaster ein ärztliches Rezept und eine Eizellspende ist verboten. Auch hier haben viele andere Länder liberalere Regelungen. „Deutschland sollte seine Gesetze an die Realitäten des 21. Jahrhunderts anpassen“, sagte Körner dem „Spiegel“.

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RND/dpa

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