Frist für Grundsteuer-Erklärung wird bis Ende Januar 2023 verlängert
:format(webp)/cloudfront-eu-central-1.images.arcpublishing.com/madsack/RFYJGQOY4ZCLDNZIQ6ASMKTCUI.jpeg)
Ein Formular zur Angabe des Grundsteuerwerts für die Grundsteuer. (Symbolbild)
© Quelle: Bernd Weißbrod/dpa
Berlin. Die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung wird bundesweit einmalig von Ende Oktober bis Ende Januar 2023 verlängert. Das haben die Finanzminister der Länder entschieden, wie die Deutsche Presse-Agentur am Donnerstag aus Länderkreisen erfuhr. Zuvor hatte das „Handelsblatt“ berichtet.
Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hat die Entscheidung begrüßt, dass die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung bis Ende Januar 2023 verlängert wird. „Die Fristverlängerung bei der Grundsteuer gibt den Steuerpflichtigen, den Finanzbehörden und den Steuerberatern Luft“, sagte Lindner in Washington am Rande der Tagung des Internationalen Währungsfonds. „Gegenwärtig gibt es andere Sorgen und Aufgaben, um die wir uns mit Priorität kümmern müssen.“ Der FDP-Politiker hatte kürzlich eine maßvolle Verlängerung der Frist angeregt.
Mehr dazu in Kürze auf RND.de
RND/dpa