Schröder wehrt sich gegen die Streichung von Altkanzlerprivilegien: Hat er recht?
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Darf der Bundestag ihm Büro und Mitarbeiter streichen? Altkanzler Gerhard Schröder will das nicht akzeptieren.
© Quelle: Kay Nietfeld/dpa
Berlin. Diese Sache will Gerhard Schröder nicht einfach so hinnehmen. Mit einem Anwaltsschreiben an den Vorsitzenden des Haushaltsausschusses des Bundestags, Helge Braun (CDU), wehrt er sich gegen die beschlossene Streichung von Altkanzlerprivilegien.
In dem Schreiben, das dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) vorliegt, heißt es: „Herr Bundeskanzler a.D. hat über die Medien erfahren, dass der Haushaltsausschuss beschlossen hat, dass sein Büro ‚ruhend gestellt‘ wird und die dem Büro zugeordneten Stellen ‚abgewickelt‘ werden.“ Die Entscheidung werde – ohne dass dies belegt werde – damit begründet, Schröder nehme keine „fortwirkenden Verpflichtungen aus dem Amt“ mehr wahr.
Anwalt schlägt Gespräch vor
„Dies mag daran liegen, dass für den Entzug dieser ‚Privilegien‘ tatsächlich ein anderer Grund verantwortlich war und ist, der aber nicht angesprochen werden sollte“, schreibt Schröders Anwalt weiter. „Ein wie den Medien zu entnehmender Beschluss des Haushaltsausschusses ist evident rechts- und verfassungswidrig“, argumentiert Schröders Anwalt. Er fordert, Schröder „einen prüffähigen und damit rechtsmittelfähigen Bescheid“ zuzustellen. Es gehe aber nicht zuallererst um eine gerichtliche Klärung. Der Anwalt schlägt ein Gespräch vor, um eine Regelung „auf Augenhöhe“ zu erreichen.
Der Haushaltsausschuss hat im Mai entschieden, dass die Ausstattung für frühere Kanzler nicht mehr statusbezogen erfolgen soll. Stattdessen soll sie sich daran orientieren, inwiefern die betroffene Person noch Aufgaben wahrnimmt, die aus dem Amt folgen. Für Altkanzler Gerhard Schröder wurde dies verneint.
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Ausschuss ist vom Beschluss überzeugt
Schröder, ein langjähriger Freund des russischen Präsidenten Wladimir Putin, steht wegen seiner Verbindungen nach Russland seit Beginn von Putins Angriffskrieg in der Ukraine verschärft in der Kritik. In der SPD laufen mehrere Parteiausschlussverfahren gegen ihn.
Aus Kreisen des Haushaltsausschusses hieß es, der Beschluss sei vorab eingehend juristisch geprüft worden und rechtsgültig. Daran müsse nichts mehr geändert werden.
Der Staatsrechtler Joachim Wieland stützt diese Sicht. „Die Argumente, die Gerhard Schröders Anwalt beim Haushaltsausschuss vorbringt, überzeugen mich nicht“, sagte er dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). Der Bundeshaushalt ermächtige die Exekutive, Ausgaben zu tätigen. „Nach Paragraf 3 Absatz 2 der Bundeshaushaltsordnung entsteht durch den Bundeshaushalt aber keiner Privatperson – und das ist der Bundeskanzler a.D. – ein Anspruch“, ergänzte Wieland, der Professor für Öffentliches Recht an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer ist.
Gerhard Schröder hat keinen gesetzlichen Anspruch auf das Geld für Büro und Mitarbeiter.
Joachim Wieland,
Staatsrechtler
„Dass Schröder bislang Geld für Büro und Mitarbeiter bekommen hat, heißt nicht, dass er es weiter erhalten müsste“, sagte Wieland. „Der Haushaltsausschuss ist hier in seiner Entscheidung frei.“ Der Staatsrechtler betonte: „Gerhard Schröder hat keinen gesetzlichen Anspruch auf das Geld für Büro und Mitarbeiter. Deshalb braucht es hier auch keinen Bescheid, wie der Anwalt es für ihn einfordert.“ Anders verhalte es sich mit den Ruhegehaltsbezügen des Kanzlers. Die stünden ihm vom Gesetz her zu.
Und was ist mit dem Adressaten des Anwaltsschreibens, dem Vorsitzenden des Haushaltsausschusses, Helge Braun? Er lehnte das Gesprächsangebot des Anwalts ab. „Den gesamten Vorgang empfinde ich als würdelos“, sagte er. Die Beschlüsse des Haushaltsausschusses seien mit breiter Mehrheit gefasst worden und seien nun von der Bundesregierung umzusetzen. Braun betonte: „Zu diesen sachlich gebotenen Maßgaben bedarf es meinerseits keiner Gespräche, schon gar nicht mit Personen, die über Rechtsanwaltsschreiben mit mir kommunizieren.“
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