Gericht entscheidet im Mai über reine Briefwahl in Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalts Verfassungsgericht will am 3. Mai über eine reine Briefwahl in dem Bundesland entscheiden.

Sachsen-Anhalts Verfassungsgericht will am 3. Mai über eine reine Briefwahl in dem Bundesland entscheiden.

Dessau-Roßlau. Sachsen-Anhalts Verfassungsgericht will am 3. Mai seine Entscheidung dazu verkünden, ob eine reine Briefwahl unter bestimmten Bedingungen zulässig ist. Am Donnerstag verhandelte das Gericht in Dessau-Roßlau zu dieser Frage.

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22 Landtagsabgeordnete, darunter 21 von der AfD-Fraktion, haben geklagt, weil sie die Wahlfreiheit, das Wahlgeheimnis und den Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl verletzt sehen und die Regelungen für verfassungswidrig halten.

Ende 2020 hatte der Landtag das Gesetz zur Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes und wahlrechtlicher Vorschriften geändert. Danach soll in Fällen höherer Gewalt unter bestimmten Voraussetzungen die Wahl als Briefwahl durchgeführt werden können. Die Landeswahlleiterin soll die mögliche Entscheidung treffen. Am 6. Juni wird in Sachsen-Anhalt ein neuer Landtag gewählt. Bislang steht eine reine Briefwahl dazu praktisch nicht zur Debatte.

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RND/dpa

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