Gewerkschaft der Polizei in Brandenburg will AfD-ler als Mitglieder akzeptieren

Symbolbild der Bundespolizei.

Symbolbild der Bundespolizei.

Potsdam. Der Chef der Gewerkschaft der Polizei in Brandenburg (GdP) wendet sich gegen den Beschluss zur Unvereinbarkeit einer Mitgliedschaft bei der AfD und der GdP. „Wir sind der Auffassung, rechtlich ist das nicht haltbar“, sagte der GdP-Landesvorsitzende Andreas Schuster am Samstag. Dies sei aus seiner Sicht nicht umsetzbar.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Der GdP-Bundesvorstand hatte beschlossen, dass gleichzeitige Mitgliedschaften in der AfD und der Gewerkschaft nicht miteinander vereinbar sind. Die AfD sei eine menschenverachtende Partei, die sich weder der Demokratie noch der historischen Verantwortung Deutschlands verpflichtet fühle, heißt es in einem Positionspapier der GdP.

Der Brandenburger Landeschef der GdP hat unter anderem datenschutzrechtliche Bedenken. Nur wenn jemand zum Beispiel öffentlich auf einer Wahlliste für die AfD kandidiere, könne die Parteimitgliedschaft verwendet werden, sagte Schuster.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Er betonte außerdem: „Wir polarisieren damit extrem.“ Man könne auch ein politisches Zeichen setzen, indem man sich klar abgrenze. Schuster warb dafür, auch mit Andersdenkenden im Gespräch zu bleiben. Die Gremien des Landesverbands wollten nun darüber beraten, wie sie mit dem Beschluss umgehen. Die „Märkische Allgemeine“ hatte zuvor darüber berichtet.

Brandenburgs SPD-Landtagsfraktionschef Erik Stohn forderte die Gewerkschaft dazu auf, einen rechtlichen Weg für die Unvereinbarkeit zu finden. „Niemand sollte menschenverachtende und aufwiegelnde Mitglieder in seinen Reihen akzeptieren“, teilte Stohn am Sonntag mit. „Die GdP hat sich immer wieder von menschenverachtender Politik distanziert. Darauf setze ich auch in Zukunft.“

RND/cle/dpa

Mehr aus Politik

 
 
 
 
 
Anzeige
Anzeige
Empfohlener redaktioneller Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt von Outbrain UK Ltd, der den Artikel ergänzt. Sie können ihn sich mit einem Klick anzeigen lassen.

 

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr dazu in unseren Datenschutzhinweisen.

Letzte Meldungen

 
 
 
 
 
 
 
 
 

Spiele entdecken