Geplanter Flug mit Asylsuchenden von Großbritannien nach Ruanda gestoppt
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Proteste gegen die Abschiebeflug von Großbritannien nach Ruanda.
© Quelle: IMAGO/ZUMA Wire
London. Der erste geplante Abschiebeflug von Großbritannien nach Ruanda mit Asylsuchenden verschiedener Nationalitäten ist kurz vor der Abreise gerichtlich gestoppt worden. Das meldeten britische Medien am Dienstagabend unter Berufung auf Regierungsquellen, nachdem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg mit einer seltenen Intervention die Pläne der britischen Regierung durchkreuzt hatte.
Am Abend hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Großbritannien aufgefordert, einen irakischen Asylsuchenden vorerst nicht nach Ruanda auszufliegen. Das Gericht forderte die britischen Behörden in einer sogenannten einstweiligen Maßnahme auf, den Mann frühestens drei Wochen nach einer finalen Entscheidung in seinem in Großbritannien laufenden Verfahren außer Landes zu bringen. Über die endgültige Entscheidung solle das Gericht informiert werden.
Geplanter Flug mit Asylsuchenden von Großbritannien nach Ruanda gestoppt
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sorgte dafür, dass der umstrittene Flug doch noch am Boden bleiben musste.
© Quelle: Reuters
Großbritannien will härter gegen irreguläre Migration vorgehen
Einstweilige Maßnahmen sind laut Gericht verbindlich und werden nur selten und bei unmittelbarer Gefahr auf irreparablen Schaden ausgesprochen. Unklar war zunächst, ob die Entscheidung Auswirkungen auf andere Asylsuchende hat, die Großbritannien nach Ruanda bringen will. Ein erster Flieger sollte am Dienstagabend starten. Die Zahl der Passagiere war zuletzt deutlich geschrumpft, da auch andere Asylsuchende vor britischen Gerichten erfolgreich klagten.
Großbritannien hat im Willen, härter gegen irreguläre Migration vorzugehen, eine Vereinbarung mit Ruanda geschlossen. Menschen, die illegal nach Großbritannien gelangt sind, sollen unabhängig von ihrer Nationalität oder Herkunft in das Land gebracht werden und dort die Möglichkeit für einen Asylantrag erhalten. Auch wenn sie dort als Flüchtlinge anerkannt werden, soll es in keinem Fall eine Rückkehr nach Großbritannien geben. Die Vereinten Nationen sehen darin einen Bruch internationalen Rechts und einen gefährlichen Präzedenzfall.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit Sitz im französischen Straßburg gehört zum Europarat. Gemeinsam setzen sich die von der Europäischen Union unabhängigen Organe für den Schutz der Menschenrechte in den 46 Mitgliedstaaten ein.
RND/dpa