Grünen-Sozialexperte Lehmann: Hartz-IV-Sätze zum Ampelthema machen
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Ein Stempel mit der Aufschrift Hart IV neben einem Stapel Aktenordnern (Symbolfoto).
© Quelle: imago images/Bernhard Classen
Berlin. Der Grünen-Bundestagsabgeordnete und Sozialexperte Sven Lehmann hat gefordert, die Erhöhung der Sätze für Hartz IV-Empfänger zum Thema bei den Sondierungsgesprächen über eine Ampelkoalition mit SPD und FDP zu machen. „Lächerliche 3 Euro Erhöhung werden von der Inflation direkt wieder aufgefressen“, sagte er dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) mit Blick auf die jüngste Entscheidung des Bundesrates.
„Der Regelsatz ist seit Langem eh schon auf Kante genäht. Jede Teuerung bei Gütern des täglichen Bedarfs wie frischen Lebensmitteln bringt Menschen in Armut in existenzielle Nöte. Das betrifft gerade auch Kinder, Alleinerziehende und Ältere, deren Rente nicht zum Leben reicht.“ Dass die Erhöhung nun unterhalb der Inflationsrate liege, belege die realitätsfernen Berechnungswege.
Lehmann fügte hinzu: „Wir Grüne fordern eine Neuermittlung und spürbare Anhebung der Regelsätze. Das würde auch die Kaufkraft stärken und ist damit ökonomisch sinnvoll. Wenn der aktuellen Regierung dazu Wille und Kraft fehlt, dann muss die nächste Koalition dies verbindlich vereinbaren.“ Es gehe dabei um Würde und Respekt.
Der Grünen-Politiker lobte in diesem Zusammenhang ein aktuelles Rechtsgutachten, demzufolge die geringfügige Erhöhung der Hartz-IV-Regelsätze verfassungswidrig sei. Angesichts der Entwicklung der Lebenshaltungskosten verpflichte das Grundgesetz den Gesetzgeber, die absehbare Kaufkraftminderung für Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Grundsicherung abzuwenden, heißt es in dem Gutachten der Darmstädter Juraprofessorin Anne Lenze.
„Das Gutachten legt den Finger in die Wunde“, sagte er. „Es bestätigt unsere Kritik, dass die aktuelle Bundesregierung aus Union und SPD seit Jahren an den Ärmsten in der Gesellschaft spart.“ Der Paritätische Wohlfahrtsverband hatte das Gutachten in Auftrag gegeben.
Der Regelsatz soll laut Bundesratsentscheidung vom Freitag zum Jahresende von monatlich 446 auf 449 Euro steigen. In ihrem Wahlprogramm fordern die Grünen eine Anhebung um mindestens 50 Euro.